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..Du mußt dich ja amtlich ab und an der neuen Adresse anmelden,damit ist das amtliche für deine Person erledigt,Fürhrerschein mußt du nichts ummeleden,allerdings mußt du dann das Auto ab und am neuen Wohnsitz anmelden,dadurch bekommst du ja einen neuen Zulassungsschein.
Reisepass soweit ich weiß muß man nicht ummelden,bin ich mir aber nicht sicher. Am Arbeitsplatz bekommst du danach 1 oder 2 Tage frei als Übersiedlungstag,neuen Meldezettel vorlegen,gilt als Sonderurlaub. |
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ummelden - @ andi27
"Führerschein nichts ummelden" stimmt leider nicht ganz, weil man sich lt. Gesetz auf der Führerscheinbehörde ummelden muss, also nicht nur Zulassung. Ich weiß das, weil ich genau deshalb einmal eine Anzeige kassierte. lg Sky |
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führerschein / zulassung.. - ...würde ich schon die behörden informieren. es geht ja um die hinterlegte adresse bei lenkererhebungen usw.
wenn es aber der selbe bezirk ist kostet die ummeldung fast ncihts, wenn es ein neuer bezirk ist werden auch neue kennzeichen fällig usw. |
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HiNicht vergessen einen Nachsendeauftrag einzurichten.
Kostet glaub ich für 1Jahr 35 Euro. und dann halt den Absendern deine neue Adresse mitteilen, oder auch sagen, dass du verzogen bist und keine Zusendungen mehr wünscht. |
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.Führerscheingesetzänderung 1997 Ummeldung seit der Änderung nötig,früher war das nicht so daher wußte ich es auch nicht,ich hatte Glück mein Führerschein ist aus dem Jahr 1981 und ich hab trotz Umzug von Wien auf Nö und wieder Wien und Nö noch nie FS umgemeldet.
Natürlich habe ich in den 30 Jahren ettliche Anzeigen Lenkererhebungen usw bekommen aber noch niemals weil ich den FS nicht umgemeldet habe. Kenne aus meinem Bekannten und Freundeskreis auch niemanden der das gemacht hat. Bei der KFZ Ummeldung jedoch ist das sehr heikel und zieht eine Anzeige auf sich was ich auch schon erlebt habe. |
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die änderung bei ummeldung lt. führerscheingesetz - ist nur in den ausnahmefällen mit auslandsbezug oder während ausbildungsphasen nötig, selbst da gibt's viele "kann"-bestimmmungen und wenig wirklich verpflichtende normen.
alle waffenbesitzer müssen ihren umzug aber der ausstellungsbehörde ihrer waffenbesitzkarte oder ihres waffenpasses bzw. waffenführerscheins melden. |
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@creator - Na dann werd ich wohl auch alles so belassen wies war.
Stress hätte ich mir dadurch ohnedies keinen gemacht. l.G. Gerhard |
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vielleicht hilft dies http://www.help.gv.at/Content.Node/18/Seite.180000.html
ich hab jedenfalls damals bei meinem Umzug nach Wien lediglich ein Brieferl ans Verkehrsamt mit der aten & neuen Adresse geschrieben und fertig. bisher hat sich keiner beschwert ;) |