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Erklärung zur Feststellung... [NÖ]

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  •  salu2
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.3. - 17.3.2010
2 Antworten 2
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...des Einheitswertes unbebauter Grundstücke.
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/BG35.pdf

dieses formular beinhaltet folgende frage:
"Besteht ein Bauvorhaben in nächster Zeit?"

welchen hintergrund hat diese frage mit welcher konsequenz? es handelt sich im konkreten fall um eine schenkung eines unbebauten grundstücks und es ist nicht noch gar nicht sicher ob heuer oder erst viel später mit dem bau begonnen wird - grobplanung allerdings vorhanden.

bevor ich mich beim finanzamt schlau mache würde ich gerne wissen ob jemand diesbezüglich bescheid weiss...


  •  creator
  •   Gold-Award
17.3.2010  (#1)
je nach bundesland kann die grundsteuer bei geförderten - grundstücken gestundet/reduziert werden, es gibt auch vorlaufplanung für ehw-bescheide und die planungen für diverse gebühren, die zwar von gemeinden eingehoben werden, aber vom finanzamt erhoben werden. rest wegen förderungen und aktionen am gemeindeamt erfragen.

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  •  salu2
17.3.2010  (#2)
danke für die hinweise... mir ging es vor allem darum ob sich eine ja-antwort (also ja, ein bauvorhaben ist in planung) dann irgendwie negativ auf die "aktuelle" einheitswertfeststellung auswirken könnte durch zb. noch längere bearbeitungsdauer oder schlimmstenfalls durch einen anderen (höheren) wertansatz.



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