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welches Bundesland??? - und welches Fassungsvermögen hat der eingegrabene Tank? Aus welchem Material besteht dieser?? |
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nö - wir sind in nö zuhause und der kunstofftank fasst 4800 l. |
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.Die entscheidende Frage ist, ob die Versickerung der Niederschlagswässer (die im ursprünglichen Bauprojekt nicht enthalten war) bewilligungspflichtig oder anzeigepflichtig ist. Eines der beiden Verfahren brauchts auf jeden Fall.
Die maßgebliche Gesetzesstelle findest du in § 15 Abs. 1 Z. 7 der NÖ Bauordnung (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009143/LRNI_2009143.pdf). Mit einer Bauanzeige geht es dann, wenn die Versickerung "ohne bauliche Anlagen" erfolgt. Ist in der Regel nur bei flächigen Oberflächenversickerungen anzunehmen. Dein eingegrabener Tank (Statik??) und der Schotterkoffer für die eigentliche Versickerung sprechen eher in Richtung bewilligungspflichtige bauliche Anlage. Da der Bauwerber in der Regel keine Gutachten einholt und vorlegt, sondern ein Projekt und die Gemeinde dann bei der Prüfung erst das Gutachten zum Projekt von Ihrem Sachverständigen, wäre zu klären, ob wirklich ein "Gutachten" von dir verlangt wurde oder ein Versickerungsprojekt mit einer Versickerungsberechnung für deinen konkreten Standort (gute Baumeister wissen wie man das macht). Weiters wäre zu klären, wie die Gemeinde das nun formal sieht: als ein Anzeigeverfahren oder als bewilligungspflichtig - davon hängt die konkrete Vorgangsweise ab (Bauansuchen stellen oder Bauanzeige einbringen). Möglich ist allerdings auch (allerdings nicht ganz gesetzeskonform), dass die Baubehörde ohne irgendein konkretes Verfahren nur das sogenannte "Gutachten" über die Sickerfähigkeit haben will und wenn das in Ordnung ist, passt´s auch für die Baubehörde. Soll recht sein. Hat aber den Haken, dass damit eine allfällige Baubewilligung nicht vorhanden ist und du immer mit einem nachträglichen Verfahren rechnen musst, wenn´s jemand auf(an)zeigt. Zusammenfassend wirst du jedenfalls was tun müssen (was natürlich auch kostet). Entweder eine Versickerungsprojekt mit Berechnung für ein Anzeige- oder Bewilligungsverfahren erstellen und einreichen oder du arrangierst´ dich mit der Gemeinde in Form des "Gutachtens" (mit dem Nachteil der weiterhin fehlenden allfälligen Bewilligung) |
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