|
|
||
die 30% sollen die nebengebühren der bank im falle einer zwangsversteigerung abdecken, das heisst, bevor das haus versteigert wird, entstehen weitere kosten für die bank, zb. rechtsanwaltskosten, schätzungskosten, bearbeitungsgebühren für das ganze prozedere, exekutionskosten, usw...diese kosten sollen dann mit hilfe dieser nebengebührensicherstellung abgedeckt werden! |
||
|
||
HmDanke für die Antwort, ist mir dennoch noch nicht ganz klar: Ich ändere mein obiges Beispiel ab. Ich baue ein (offenbar günstiges Haus mit 100.000 Eigenmittel und 100.000 Kredit mit 130% Grundbuch, also ist das Haus im Grundbuch mit 130.000,- belastet. Nach Rückzahlung von 20.000,- und offener Restschuld von 80.000,- (nehmen wir an, wir haben keine Zinsen) werde ich zahlungsunfähig, das Haus wird zwangsversteigert und erzielt 160.000,-, der Bank entstehen durch die Versteigerung noch 25.000,- an Kosten. Die Bank nimmt sich aus dem Verkaufserlös jetzt 80.000,- für den offenen Kredit plus 25.000,- an Versteigerungskosten, also 105.000,-, die restlichen 55.000,- gehen an mich. Wo kommen hier jemals die 130.000,- zur Anwendung? |
||
|
||
Konzept der grundbücherlichen Besicherung - was darf man sich überhaupt unter dem Konzept der grundbücherlichen Besicherung vorstellen? Wenn eine Bank B mit einem bestimmten Betrag Y im Grundbuch eingetragen ist, heißt das dann, daß sie damit das Recht hat, bis zum Betrag Y aus dem Verkauf des Hauses zu erhalten, wenn aber die Forderungen von B den Betrag Y übersteigen, dann erhält B trotzdem nur Y? Also es gebe Institutionen A, B und C, die im 1., 2. bzw. 3. Rang z.B. mit den Beträgen 40.000, 100.000 und 50.000 im Grundbuch stehen. Die offenen Forderungen betragen 30.000, 120.000 und 40.000, und das Haus wird dann versteigert und erzielt 160.000. Ist es dann so, daß A 30.000 (wegen der nicht höheren offenen Forderung), B 100.000 (wegen der mangelnden grundbücherlichen Besicherung) und C 30.000 (wegen des zu geringen Verkaufserlöses) erhält? Was wäre in diesem Fall, wenn der Verkaufserlös 200.000 wäre, erhielte dann C 40.000 (weil der Verkaufserlös hoch genug ist), B 120.000 (weil trotz mangelnder grundbücherlicher Besicherung der Verkaufserlös hoch genug ist, daß auch B alle offenen Forderungen beglichen bekommt), und ich selbst noch 10.000 (weil der Verkaufserlös die Summe aller offenen Forderungen übersteigt)?
Vielen Dank, Markus |
||
|
||
|
||
.BINGO !! konzept verstanden ....
für den fall 1: sollte b nur 100k und c nur 30k erhalten haben beide trotzdem noch eine offene forderung gegenüber dir; das können sie entweder abschreiben oder weiter gegen dich vorgehen; (zb klage, wenns aussicht auf erfolg gibt) ... am ende könnte der privatkonkurs stehen |
||
|
||
okSuper, danke!
Das heißt dann in weiterer Folge (und darauf war auch mein Verständnisproblem begründet), daß ja die Höhe der Grundbucheintragung(en) in dem Fall, daß 1.) die (Summe der) Gläubigerforderung(en) geringer ist/sind als die (Summe der) Grundbucheintragung(en) (was bei zumindest 100%iger Eintragung und teilweise getilgtem/n Kredit(en) jedenfalls der Fall sein sollte) und 2.) der Verkaufserlös des Hauses jedenfalls höher ist, als die Höhe der Grundbucheintragung (was bei nennenswerten eingebrachten Eigenmitteln jedenfalls der Fall sein sollte), die Höhe der Grundbucheintragung(en) für die tatsächliche Tilgung der Schuld(en) im Falle der Zwangsversteigerung tatsächlich nicht von Relevanz ist/sind sondern lediglich die Höhe der Eintragungsgebühren bestimmt/en. Vielen Dank für die Info, LG, Markus |
||
|
||
.korrekt ...
um's vielleicht noch a bissl verständlicher zu machen: solltest du deinen kredit komplett getilgt haben, steht es dir frei, die grundbuchseinträge löschen zu lassen oder nicht ... soll heißen, du hast zwar keine schulden mehr, trotzdem aber vielleicht im grundbuch noch 100.000 eur stehen ... die löschung kostet auch geld, deswegen lassen's manche halt einfach drinnen ... hat erst dann wieder relevanz, wenn du (aus welchen gründen auch immer) einen neuen kredit aufnehmen willst und das haus als sicherheit verwenden willst |
||
|
||
wer lässt 100k unbegründet im grundbuch stehen, wenn er nicht aus unlauteren motiven offiziell "arm" sein muss? das grundbuch hat öffentlichkeitscharakter und das stehenlassen ist dann bei jedem weiteren finanzdeal offen... sehr schön. |
||
|
||
unbegründet isses net ... weil die löschung auch wieder 1,2% kostet ... nach heutigem stand ... und wenn ich keine finanzierung brauche, dann ist es mir relativ wurscht was drinnen steht. daran können sich ja eh nur besonders neugierige menschen stossen ) ... und darauf leg ich keinen wert.
wenn eine neue finanzierung ansteht (wird aber bei den wenigsten der fall sein), kann man immer noch über die löschung entscheiden ... |
||
|
||
Hallo Reinhard, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
die "besonders neugierigen menschen", die in so tollen - lieblingsfirmen wie ksv oder deltavista arbeiten, sollte man nicht unterschätzen... da kriegst dann evtl. no handy, leasingauto, "vertrauensjob", platic money, etc. pp. - und da nützt es auch nix, wenn der schwachsinn nach jahren des rechtsstreits zu deren ungunsten ausgeht. ist nicht so gaga, wie es sich liest: http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=49&type=98&no_cache=1&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2177&cHash=3752c7a3c9 dass banken bei finanzierungen ins grundbuch schauen, ist ja ned so a geheimnis... |
||
|
||
.muss jeder für sich entscheiden ... ich fühl mich nicht verfolgt/beobachtet, deswegen kann mein grundücherl auch beschriftet sein ... der o.a. fall ist wohl etwas krass ... und ist wahrscheinlich die ausnahme, denn die regel ... |
||
|
||
das mit dem "im Grundbuch stehen lassen obwohl getilgt" hat manchmal auch noch den Hintergrund, dass man die eingetragene Hypothek für einen anderen (neuen, späteren) Kredit nochmal als Besicherung verwenden kann ohne neuerlich Grundbuchseintragung zu bezahlen (zb bei Umschuldungen interessant) ... |