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das ist abhängig...davon, welchem Regulativ die Wohnung unterliegt.
Bsp.: Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Altbauten bzw. mit Wohnbaufördermitteln errichtet) >> siehe dort. Details stehen nauch in den jew. Förderichtlinien der Länder bzw. im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Geförderte Wohnung eines freien Bauträgers (Subjektförderung): jew. Förderichtlinien der Länder. Bei frei finanzierten Whg. (die unterliegen dem Mietrechtsgesetz gar nicht oder nur teilweise) besteht keine Regelung. Am ehesten wird man sich da auf die Ö-Norm B1800 beziehen können. LG |