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.was wichtige gründe sind, entscheidet zuerst mal die bank, indem sie dir ein schreiben schickt, in dem steht, dass ein wichtiger grund eingetreten ist und der kredit fällig ist.
wenn du meinst, der grund ist nicht wichtig, dann solltest du dem nicht nachkommen und "einspruch" erheben. dann wird die bank dich weiter drängen und da ja keiner nachgeben will, landet das ganze irgendwann vor dem richter ... und der wird dann entscheiden, wer recht hat; soferns in zeiten einer hyperinflation noch eine funktionierende justiz gibt ... glaube zwar nicht, aber so wäre der weg ... klauseln die "wichtige gründe" enthalten sind halt immer wischi-waschi-klauseln, aber trotzdem nicht ganz unbegründet. zu deiner "konkreten" frage: ja, wenn ein wichtiges ereigniss eintritt; z.b. deine bank streckt die patschn (= konkurs), dann wird der masseverwalter die aussenstände einzutreiben versuchen und deinen kredit fällig stellen. der konkurs einer bank ist mit ziemlicher sicherheit ein wichtiger grund und dein kredit wird fällig gestellt, obwohl du deine raten immer pünktlich bezahlt hast ... da du aber eh so ein braver kreditnehmer bist und deinen verpflichtungen nachkommst, findest du sicher eine neue bank, die deinen kredit übernimmt. ist alles grundsätzlich möglich und denkbar, für mich persönlich aber eher hypothetisch und ganz ehrlich würd ich mir über diese dinge nicht wirklich den kopf zerbrechen ... sollte dir diese klausel tatsächlich sorgen bereiten, dann würd ich noch ein paar jahrhunderte weitersparen, denn ich glaube nicht, dass es auf der welt einen kreditvertrag gibt, der diese klausel nicht enthält ) |
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natürlich entscheidet die bank, ob sie dir ein briefchen schickt, aber das sagt noch lange nichts darüber aus, was als wichtiger grund gilt. diese sog. "fälligkeitskündigung" ist nämlich für konsumenten in §13 kschg http://www.jusline.at/13_Terminsverlust_KSchG.html geregelt und darf nur bei diesem szenario und nur unter einhaltung aller fristen und schritte seitens der bank ausgesprochen werden. hier muss die bank eine mahnung i.s.d. §1334 abgb http://www.jusline.at/1334_ABGB.html vorab schicken, einer der wenigen fälle, wo noch gemahnt werden muss. ein eigenes gestaltungs- oder interpretationsrecht kommt daher keiner bank zu, da sind die agb insofern wurscht, weil sie das gesetz nicht ändern können. versuchen sie es doch, sind sie gesetzwidrig und somit nichtig. |
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.in §13 kschg steht: "den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vorbehalten" ... das kann EIN wichtiger grund sein; gibt aber auch noch andere wichtige gründe die offenbar im §13 nicht geregelt sind (wie der konkurs der bank etc.) ...
wieder mal ein schönes bespiel wie man recht gscheit argumentieren kann, aber die frage nicht beantwortet, weil chris23 ja gefragt, was passiert, obwohl er seine raten brav bezahlt hat ... und §13 behandelt halt den fall, wenn er nicht zahlt ... wie nennt man das eigentlich? banken-bashing ??? ) wie gesagt, mir wurscht, aber leider öfters an der realität vorbei |
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nein, kann sie nicht, weil chris 23 ja seine verpflichtung erfüllt. jetzt verstanden? wahrscheinlich auch nicht, aber provokation kann ja nicht immer als ausrede dienen...
noch dazu müsste die hyperinflation bis 11.06.2010 kommen, ab dann gilt das verbraucherkreditgesetz, das §988abgb ändert und einen §14 neu einführt, der regelt, dass die kündigung extra vereinbart werden muss und daher (weg-)verhandelt werden kann. http://m.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/RichtlinieberdenVer_1553/_start.htm hier die erläuterungen http://www.bmj.gv.at/internet/file/2c94848525024c280125d5d9214203bb.de.0/dakraeg+begutachtungsentwurf+-+vorblatt+und+erlaeuterungen.pdf;jsessionid=7D53D73540CC817C156DD42D97827FE7 |