|
|
||
@Jürgsi - was ist eine Hausabnahme ? |
||
|
||
HiIch glaub er meint die Kollatierung (oder so ähnlich) bei der die "Betriebsgenehmigung" od. Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde (Gemeinde) erteilt wird. Theoretisch dürfte man erst danach das Haus beziehen.
Bin in NÖ, kenne leider nicht das Bgl. Baurecht. Ev. findest das Baurecht im Internet bei der bgl. Landesregierung. Lg, |
||
|
||
@ Jürgsi - guckst du:
http://www.burgenland.at/media/file/750_BauG_inkl_Nov_2008_BauVO_konsolidierte_Fassung_080701.pdf |
||
|
||
|
||
.Kolladierung gibts keine mehr,Fertigstellungsanzeige,und die macht der Baumeister,daher würde ich deinen Baumeister fragen denn der ist derjenige der dir dann bestätigen muß daß alles ordnungsgemäss ausgeführt ist. |
||
|
||
Geländer - Gefühlsmäßig würd ich meinen, es muß generell eins vorhanden sein.
Wies aussieht und montiert ist, ist ja eher zweitrangig. Würd auch - wie der Oldtimersammler- den BM unverbindlich mal fragen. lg, Wolfgang |
||
|
||
Wies aussieht und montiert ist, ist ja eher zweitrangig?? - Folgende Bestimmung aus der burgenländischen Bauverordnung:
§ 26 Abs(2): Wenn absturzgefährliche Stellen des Bauwerks dem Verwendungszweck entsprechend auch für Kinder zugänglich sind, müssen Schutzvorrichtungen (Abs. 1) so ausgeführt sein, dass Kindern das Durchschlüpfen nicht möglich ist und das Hochklettern erschwert wird. - Wird wohl mit Seilen schwierig weden. Welchen Abstand haben deine Seile?? wie straff sind sie gespannt?? |
||
|
||
Stiegengeländer - wieso Abstand?
Momentmal ich spreche von dem Stiegengeländer an der stiegenaussenseite an der Wand. Da wars bei uns wursch, welches system, welches material, usw. Da musste ein Geländer sein. lg, Wolfgang |
||
|
||
@ Karl: gilt sowas ("... dem Verwendungszweck entsprechend auch für Kinder zugänglich sodass ein Durchschlüpfen unmöglich ist...") generell, also auch wenn man keine Kinder hat?! Nur weil vielleicht mal ein Kind zu gast sein könnte?! |
||
|
||
.Danke schon mal für die vielen Antworten ! ich hätte ein Seilsystem gefunden das einen Abstand von 11 cm hätte , ist wie schon gesagt aber Waagerecht. |
||
|
||
@nelly - hab mit der Auslegung dieser Bestimmung keine Erfahrung. Denke aber, dass ein Wohngebäude grundsätzlich als "... dem Verwendungszweck entsprechend auch für Kinder zugänglich..." gilt. |
||
|
||
Seile - Achtung - Seile müssen normalerweise enger geführt werden als "starre" stangen, weil sie wesentlich mehr "durchhängen" können. die Regel liegt dann bei 10cm Abstand.
ein Übersteigen ist zu erschweren, indem man zB den Handlauf nicht fluchtig, also genau in Ebene des eigentlichen Geländers oben drauf setzt, sondern ihn nach innen zur Stiege verlegt, also quasi neben das Geländer. Würde ich aber in jedem Fall vorher mit dem zuständigen Bauamt klären - die müssen das schließlich im Rahmen der Baufertigstellungsanzeige abnehmen. |