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.darüber würde ich mir keine großen gedanken machen. wenn deine anschlüsse ungünstig liegen, dann können auch bei einem "südseitig" ausgerichtetem grundstück ein paar meter kabel, kanal, wasserrohre notwendig sein. rechne halt mit einem tausender an mehrkosten ... der bagger baggert halt ein oder 2 stunden länger, der rest ist material ... und die baggerstunde ist unter freuden um euro 40 zu bekommen ... sollte dein grundstück allerdings hundert meter lang sein, dann würd ich mir hier wirklich gedanken machen ![]() |
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Danke ![]() |
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.Wie Reinhard schon sagt, die Mehrkosten sind in Relation zum Haus eher vernachlässigbar - ausser, dein Grundstück ist wirklich sehr tief und du musst um 40, 50 oder noch mehr Meter weiter graben, dann ist´s eher schon auch ein Kostenfaktor. Grabarbeiten und Material (Stromkabel, Wasserschlauch, Kanalrohre, Sand etc.) summieren sich dann natürlich auch zu einem hübschen Betrag.
Was ich aber schon vorher bedenken und kontrollieren würde ist das Thema "Kanal". Wenn ihr einen Keller mit Waschküche, Dusche, WC oder was auch immer habt, ist das ein nicht unwichtiges Thema. Prüft daher schon vorher, wie tief der Kanal bei dem ausgesuchten Grundstück ist und überlegt, ob dies bei 1,5% Gefälle bei der notwendigen Kanalrohrlänge von der Kellerrollierung weg genügt. Ansonsten bräuchtet ihr entweder eine Hebeanlage... Alles Gute mikee |
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@stef@n - wie sicher bist du, dass du wirklich hinten bauen darfst?? Hast du das mit jemandem abgeklärt? Mit wem und ist das verbindlich??
Ich frage deshalb: du schreibst "...keine Bauflucht vorgeschrieben..." - willst du damit zum Ausdruck bringen, dass es keinen Bebauungsplan gibt?? Sollte das so sein, dann gilt in NÖ § 54 (ungeregelter Baulandbereich) und der kann beim Nach-Hinten-Rücken zum Problem werden. Oder hab ich das "....keine Baufluchtlinie vorgeschrieben..." falsch verstanden?? |
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"wie in der Natur vorgekommen" - Meinst Du evtl. eine Aussage à la "wie in der Natur vorgegeben" sprich Du darfst so bauen, wie rundherum die anderen gebaut haben? Wenn dort schon Häuser "hinten" stehen, es keine Bauordnung gibt, dann darfst auch Du "hinten" bauen.
So müsste es Dir die Gemeinde erklären, frag dort mal nach? Wenn Du mir sagst, wo das ist, kann ich Dir vielleicht genaueres sagen. Wir haben nämlich genau diese Situation auf unserem Grund. |
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bei erdgas.. - ...könnte es etwas teurer werden, wasser, kanal und strom muss man eh selber rohre bzw. kabel auf eigenem grund legen und der telekom war es egal dass ich 60m kabel von denen bekommen hab zum pauschal-standard-anschlusspreis.
meine meinung: archtiektur nach deinem geschmack und nutzbarkeit des grundstückes und hauses haben vorrang gegenüber kurzen leitungswege. |
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@mirli/Karl10: Es sind dort schon einige Häuser hinten gebaut.
Somit sollte das ok sein. Natürlich werden wir das vor dem Kauf noch genau mit der Gemeinde klären. Danke |
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@stef@n - wenn du z.B. die Erd- und Kanalarbeiten vergibst, würd ich das ganze nicht unterschätzen. Da gibt es dann wahrscheinlich lfm Preise, z.B. "Kanal PVC, DN 150 mm, samt Künettenarbeiten bis 1 m tief herstellen" um EUR 75,- exkl. pro lfm (unverhandelt). Man darf üblicherweise auch nicht nur die Luftlinie rechnen, je nachdem wo der Kanal verlegt wird bzw. der Kanalanschluß bereits vorhanden ist...
Im Rahmen des Gesamtprojekts natürlich nur ein kleiner Betrag, aber ich habe das Thema in unserem Fall bei > 40 lfm unterschätzt... |
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@mirli, stef@n - auf das würd ich mich nicht verlassen.
Wenns keinen Bebauungsplan gibt, kommt der §54 (wie von Karl10 angesprochen) UND §56 (Ortsbildgestaltung) zur Anwendung. Wir hatten eine ähnliche Situation und uns hat der Herr vom Gebietsbauamt teilweise zur Verzweiflung gebracht. Der §56 ist sehr vage definiert und kann von der zuständigen Baubehörde fast beliebig ausgelegt werden. Bei uns war auf jeden Fall die Anordnung der Häuser in der Umgebung kein wirkliches Argument (Aussage von ihm: Das Ziel ist es, Ordnung in das Ortsbild zu bekommen, selbst wenn es schon bestehende Häuser gibt, die da abweichen, darf man trotzdem nicht noch mehr "Chaos" reinbringen und sein Haus hinstellen, wo man will) ![]() Wie man sowas im Vorfeld schriftlich bestätigt haben will und ob sich da jemand darauf einlässt, weiss ich leider auch nicht, das hängt sicher von der Gemeinde ab (entscheidet der Bürgermeister oder der zuständige Baureferent oder geben die alles ans Gebietsbauamt weiter usw.?). Im Endeffekt zählt der bewilligte Baubescheid, den du bei der Einreichung bekommst. |
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eines.. - ...fällt mir da noch ein: wie tief ist der kanal in der straße und wie ist das gefälle zu schaffen von geplanter kellerbodenplatte-höhe bis zum straßenkanal. |