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hi! - abstützungen werden bei gleichem niveau wahrscheinlich nicht notwendig sein. abdichtung wird nur mit weisser wanne bzw. in dichtbetonausführung funktionieren.
wennst einen entwurf oder fotos von der situation hast kann ich es mir gerne ansehen. michael.barthl@gmx.at lg
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@ovid99 - Wenn die Nachbarhäuser ebenfalls Keller besitzen mußt bezüglich Abstützung nichts unternehmen. Du Kannst natürlich einen Keller in Dichtbetonbauweise errichten, nur dann müssen 2 Seiten einseitig Geschalt werden das ist a bissi haglich. Hierzu mußt Du unbedingt schon in der Fundamentplatten bestimmt positionierte Gewindestangen einbetonieren, damit man dann sicher, einseitig schalen kann. 50 iger Ziegel ist das beste was du machen kannst. Zu den Nachbarhäuser kannst aber dann 25 er Ziegel verwenden. Am besten du befestigst vom Fundament bis zum Dach Poritplatten als Körperschalldämmung.
Lg Armin |
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...*) Wie kann man den Keller hinterfüllen oder ist es bei gekoppelter Bauweise nicht notwendig?
- wie meinst das? Was willst seitlich verfüllen, wenn dort an der Grundgrenze (an die du selber ja auch baust) Mauern und Fundamente der NAchbarn stehen? *) Ist beim Ausheben der Baugrube spezielles Augenmerk auf das Abstützen der Nachbargebäude zu legen? - na sicher!! vor allem, wenn dein Fundamentaushub oder Aushub für die Bodenplatte tiefer gehen, als die Nachbarfundamente. Die Lösung: Dein Fundament abschnittsweise herstellen oder das Fundament des Nachbarn abschnittsweise unterfangen (braucht allerdings dessen Zustimmung; genau genommen sogar eine eigene Baubewilligung, da es sich ja um eine Baumaßnahme am Nachbargrund und am Nachbargebäude handelt!) |
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hallo - an den wänden der nachbarn kannst du aber auch zuerst ruhig 10cm eps kleben und dann die wand direkt daran mit 25cm ziegel hochziehen.
vorteil: nur 35cm wandstärke -> mehr wohnfläche und das bei einem besseren dämmwert. lg |