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..... will jetzt wirklich nicht den Oberlehrer spielen, aber wenn man im Baugewerbe tätig ist (wenn auch überwiegend im Tiefbau), muss man zwar die Bestimmung nicht kennen und schon gar nicht im Kopf haben; man sollte sie aber finden können (entweder im RIS bzw. habt ihr in eurer Baufirma keine Bauordnung??).
Die Bestimmung selbst erklärt dann alle deine Fragen. §70 Abs. 1 Ziffer 5. NÖ Bauordnung 1996 lautet unter anderem: "Die Bebauungsdichte ist das Verhältnis der mit Gebäuden überbaubaren Teilfläche (Grundrißfläche nach § 4 Z. 8) zur Gesamtfläche des Grundstücks bzw. jenes Grundstücksteils, für den diese Bestimmung des Bebauungsplans gilt." Alles klar?? Es geht um die (Teil)Fläche des Grundstückes, für die der Bebaungsplan gilt und es geht um die Grundrissfläche, nicht um die Geschoßanzahl ( es sei denn dein Bebauungsplan enthält auch eine Regelung über die zulässige Geschoßanzahl). Überigens: kein link mit dem Bebauungsplan in deinem Thread vorhanden! |
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Bebauungsdichte - Hallo Karl.
Schon mal herzlichen Dank für die Info. Ich ahnte es zwar, habe aber nun nochmal die Bestätigung. Darf ich dir bitte noch eine letzte Frage stellen. Und zwar: Die Geschoßflächenzahl Auf meinem Bebauungsplan ist von einer Geschoßflächenzahl nichts zu finden. Gibt es eine solche nun nicht oder gibt es da irgendeinen Zusammenhang mit der Bebauungsdichte? Mfg, Christian. PS: Beruflich habe ich wirklich nie mit der Bauordnung zu tun. Ich bin vorwiegend im Wasserbau tätig --> Und da Plane ich normalerweise auch nur auf bestehenden Projekten herum. |
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--> Alles erledigt - Hallo zusammen.
Habe schon alles geklärt. Keine weitere Info von Nöten. Danke trotzdem. Mfg, Christian. |
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