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kommt...vermutlich aufs Bundesland an, aber wenn du darauf hingewiesen wurdest wirds schon passen.
Ich hatte auch beide Möglichkeiten offen. Habe dann aber trotzdem eine Bauverhandlung gemacht, weil ich 2 Nachbarn hatte mit deutschen Wohnsitz und keine Lust diese zu besuchen bzw. Unterlagen hinschicken und unterschrieben zurückschicken lassen. Von 8 Nachbarn sind dann 3 gekommen, war schnell erledigt. Die Nachbarn hatte keine Einwände waren nur neugierig. Mein direkter Nachbar ist alle abgeklappert und hat unterschreiben lassen, der hatte die Deutschen aber nicht mehr (weil mein Grunstück noch dazwischen). |
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hidie kosten sind gleich. der unterschied liegt darin, daß du beim anzeigepflichtigen bauvorhaben sofort beginnen kannst. das macht man allerdings nur dann, wenn die einreichunterlagen von der baubehörde geprüft und als o.k. befunden wurden, da diese 8 wochen nach einreichung zeit hat einen negativen bescheid zu erlassen oder änderungen zu bauflagen womit die bis dorthin gesetzten bauarbeiten illegal sein könnten.
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