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es gibt.. - ...eine önorm welche die bezeichnung wohnnutzfläche definiert. da sind auch so formeln drin zu wieviel prozent stiegenflächen, windfang, balkon usw. einzurechnen sind. aber auf den normen-text wird wohl nur ein architekt den zugriff haben.
hab ich das richtig verstanden? du hast wohnraum auf gleicher höhe wie diesen "kellerraum". nur dieser raum liegt hangseitig fensterlos und ist mit einer tür von der wohnfläche (ohne stiege) getrennt? |
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hinimm plan B
wenn dann die wbf ruh gibt, ist der einfachste weg mach sie mit rigips zu lass es abnehmen und dann "irgendwann" wieder auf :) lg! |
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stimmt - -nicht wundern - hab meinen Account wieder gefunden
@cc9966 - Wohnfläche kann man es nicht nennen - Vom freien gelangt man über die Haustür in die Garderobe (das wäre die Wohnfläche), Größe 4,3m2 (1,2m x 3,02m). Von der Garderobe aus geht eine Treppe rauf in den ersten Stock wo sich Schlafebene und Bad befinden. Gleichzeitig führt von der Garderobe eine Tür in den Technikraum - laut einreichplan "Keller" - dort befindet sich die ZSA, Heizanlage, E-Verteiler und und und. G Steff |
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von der Schlafebene - gelangt man dann über eine weitere Treppe in den Wohnbereich.
In der Garderobe hab ich nur die Wahl - Treppe nach oben, Haustür oder "Keller" Die Rigipsvariante hab ich mir auch schon überlegt, aber dann kann meine Frau mit der Wäsche immer über das Freie in den Raum zur Waschmaschine Wenn ich es mir alles recht überlegt hätte, mit vorschriften usw. die uns die WBF macht dann wäre ich nicht viel teurer gekommen wenn ich sie gar nicht in Anspruch genommen hätt. |
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gebühren - @steff
Das ist ja der Grund warum das so streng ausgelegt wird, damit ja wenige Ansuchen stellen. Oft genug werden die Gerichte bemüht und meistens gehts schlecht aus für dich. lg ran |