.. kann uns jemand weiterhelfen.
unser Haus wird in Hanglage gebaut werden, somit steht ein Teil des Kellers frei und die Haustüre wäre dann ebenso im Keller. (Haus zweistöckig + Keller)
unsere Frage dazu ist, was genau wird für die Wohnfläche berechnet (im Bezug auf Förderung, Gebührenbefreiung Kredit, Kanalgebühren etc..)
lg
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