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Kanalgebühr

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
11.7. - 23.7.2010
5 Antworten 5
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Hallo,
muß man ein angeschlossenes Kellergeschoß anführen? Bin in NÖ wohnhaft und muß ein Erhebungsblatt der Gemeinde ausfüllen. Hab im Gesetz nachgelesen, dass sich die Berechnungsfläche aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßglächen ergibt. Die Geschoßfläche angeschlossener Kellergeschoße und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt.
Wie sieht es mit der Wassergebühr aus?

  •  Eric3400
22.7.2010  (#1)
Ich hab auch lange gesucht und gerechnet - Due brauchst zuerst die verbaute Fläche (das ist NICHT die Wfl sondern die Außenmasse des Hauses) plus 15% der unverbauten Fläche. Maximal sind das aber 75m² (15% von 500m²)
Diese Fläche wird mit der um 1 erhöhten Geschoßanzahl (der Keller zählt beim Anschluss dazu, wenn dort eine Wasserentnahmestelle ist).

Das Ergebnis multiplizierst du mit dem Einheitssatz der Gemeinde.
Für die Kanalbenutzung wird nur das EG und DG gerechnet (auch hier die die verbaute Fläche) und das mit dem Satz für Mischwasser, Regenwasser oder Schmutzwaseer.
Steht so im NÖ-Kanalgesetz.

Beim Wasser nimmt man die bebaute Fläche des Gebäudes dividiert durch 2. Multipliziert mit der um 1 erhöhten Zahl der angeschlossenen Geschosse (Keller angeschlossen, EG, OG = 3+1; Keller nicht angeschlossen, EG, OG = 2+1) + 15% der unverbauten Fläche aber max. 75m² (so wie oben) mal dem Einheitssatz der Gemeinde.

Ich hoffe, das stimmt alles so.

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
22.7.2010  (#2)
Hallo ihr beiden!! - Ihr sprecht von verschiedenen Dingen, das kann nicht gut gehen:
der eine meint die Kanalbenützungsgebühr, der andere die Kanaleinmündungsabgabe (einmalige Anschlussgebühr). (Bestätigt mich wieder, wenn ich immer auf die exakte Verwendung der richtigen Begriffe dränge).

Für beides werden die Berechnungsflächen unterschiedlich ermittelt:

Kanalbenützungsgebühr (laufend):
Summe der Geschoßflächen aller angeschlossenen Geschoße, ausgenommen Kellergeschoß....

Kanaleinmündungsabgabe (einmalig):
Hälfte der bebauten Fläche mal der um 1 erhöhten Anzahl der angeschlossenen Geschoße plus 15 % der unverbauten Fläche. Nicht angeschlossenen geschoße oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche.

Fürs Trinkwasser zahlst den Verbrauchspreis pro m³ und den Zähler. Hat nichts mit Geschoßen oder Flächen zu tun.

Alles klar?? Ist an sich nicht schwer zu finden: NÖ Kanalgesetz im RIS...

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
22.7.2010  (#3)
HiAus Erfahrung ein Tipp, frag in Nachbarn wie er es gemacht hat (wenn es einen gibt)

lg

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
23.7.2010  (#4)
..Was willst da vom Nachbarn?? Soll der dir deine Geschoßfläche oder deine bebaute Fläche ausrechnen??

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
23.7.2010  (#5)
Dumme Idee... wie wärs, wenn ihr zur Gemeinde pilgert und die freundlich um Hilfe fragt?
Uns wurde bei unserer Gemeinde imme nett und ausführlich Auskunft gegeben, wemma gefragt ham.

lg, Wolfgang

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