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..Hier ein paar Auszüge aus den NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien (http://www.noel.gv.at/bilder/d8/Richtlinien2005UndBeilagen.pdf) ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen § 1 Begriffsbestimmungen 1. Eigenheim: Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen..... 12. Wohnhaus Ein Wohnhaus ist ein Gebäude, das baubehördlich zumindest teilweise für Wohnzwecke bewilligt ist..... 14. Wohnung Eine Wohnung ist eine Einheit, die aus Wohn-, Aufenthalts- und Nebenräumen,zumindest jedoch aus einem Wohnraum samt Nebenraum besteht und die baubehördlich als Wohnung bewilligt ist... Näheres bitte in der Richtlinie selber nachlesen (oder besser direkt bei der Wohnbauförderung nachfragen). Glaub nicht, dass man für 2 getrennte Wohnhäuser jeweils die Wohnbauförderung erhält. 2 Wohneinheiten in einem Wohnhaus: ja; 2 Wohneinheiten in 2 getrennten Wohnhäusern: nein???? Übrigens: wieso 4 Stellplätze?? Ist doppelt soviel wie die Bautechnikverordnung verlangt. Oder hat die Gemeinde eine Sonderverordnung?? |
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jaad Abstellplätze: ja ist eine Gemeindebestimmung.
ad 2 mal Förderung...nun ja- an sich sehe ich momentan keine widersprechende Bestimmung warum ich nicht für das Haupthaus und meine Frau für das Gästehaus jeweils die Passivhausförderung beantragen könnte... (ob das fair ist, steht auf einem anderen Blatt...). aber ich ruf eh dort an wenn es konkreter wird! Die Situation ist also dass ein sehr altes Haupthaus (1950- Substanz eher zum Umhauen) und ein sehr altes Nebengebäude auf dem Grund steht. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen versuche ich zu optimieren? bin natürlich für alle Ideen dankbar! |