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laut §§7 ivm 10 maklergesetz - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003415
mit der RECHTSWIRKSAMKEIT des geschäfts. wann rechtswirksamkeit eintritt, bestimmt sich aus dem kaufvertrag (datum des kaufvertrages bzw. gefahrenübergangs/übergabe) und den dazugehörigen rechtsmittelfristen (z.b. gegen beschluss des gb-gerichts). |
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noch eine frage dazu - erst einmal danke, creator!
bei meinem immobilienkauf habe ich ausschließlich kontakt mit einem immobilienmaklerassistenten gehabt, der ja, soviel ich weiß, nicht zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist. ist es korrekt, dass dieser assistent alleine ein objekt verkauft (auf der rechnung für die provision steht ein name drauf, den ich noch nie gehört habe), ohne dass man mit dem makler kontakt hatte? danke! |