hmm - soweit ich weiss, kommt dies auf die art der heizung drauf an. bei brennbaren materialien (öl, gas, pellets ...) muss die zuluft gewährleistet sein. könnte ja sonst sein, dass du da drin tot umfällst ...
Faszinierend... wie hier immer wieder Themen just genau zu dem Zeitpunkt aufkommen, zu dem ich mich mit exakt derselben Frage beschäftige
Bin auch zum Schluss gekommen, unseren Lichtschacht im Kellertechnikraum aus Kosten- und Platzgründen wegzulassen. Einzig unser Architekt meinte dazu, zumindest eine Lüftungsmöglichkeit bzw. Abluft wäre schon nicht schlecht... Hab aber keine Ahnung, wie und ob ich das tun soll...
Technikraum = Heizraum? - Wenn ja, ist meines Wissens eine Belüftung von außen zwingend vorgeschrieben (z.B. Lüftungskanal (Blechrohr, brandhemmend verkleidet)).
Ob das in jedem Bundesland gleich gehandhabt wird, kann ich jedoch nicht sagen...
Heizraum - Wohne auch in Niederösterreich, und bald bin ich auch Besitzer einer Pelletsheizung. Es wurde mir eine Be- und Entlüftung von mind. 200cm² vorgeschrieben! Steht auch bei einigen Pelletskesselherstellern im Prospekt.
@gdfde - dass dein Bruder so nicht baut sagt aber nichts über die rechtlichen Rahmenbedingungen aus, oder ?
der kann sich auch 5000 Liter Benzin in den Keller schütten - verboten ist das trotzdem :p
Steiermark - wir haben auch keine Lüftung im Technikraum, haben aber auch keine Heizung darin (Erdwärmekastl im Freien). Bei uns sind die Waschmaschine, die Luftwärmepumpe (Warmwasser) und die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] im Technikraum.
noch zum Beitrag Pellets und Niederösterreich - Ich habe auch Pellets und wohne in NÖ, bei mir war die Zuluft schon vorgeschrieben (aber in keinen Bauunterlagen dirket), sondern soweit ich mich erinnern kann in den allg. Bauvorschriften welchem vom Gebietsbauamt vorgegeben werden und durch den Baumeister bei der Baufertigstellungsanzeige zu kontrollieren sind. Ich habe 2007 fertiggestellt.
Unabhängig davon finde ich es interessant, wo der Pelletsofen den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff hernehmen soll, wenn keine Zuluftöffnung vorhanden ist. Da gibts meiner Meinung nach nur die Möglichkeit dass im Keller sämtliche Türen offen gelassen werden und die Luft aus allen umliegenden Räumen an/abgesaugt wird. Üblicherweise werden so 20x20 cm große Gitter in die Kellerfenster eingebaut, bzw. Betonrohre (wenn kein Fenster) in dieser Dimension mit Gitterdeckel drauf.
Zur ursprünglichen Frage: Z.B. Bei Wärmepume (Keine Luftwärmepumpe-eh klar) würde eine Belüftung sicher nicht notwendig sein. Sinnvoll ist halt immer die Frage, was ich mir davon erwarte: Frischluft, damit kein muffelnder Geruch entsteht oder Kühlung von Raum bei vielen Geräten ??.
Nachteile können wiederum sein, dass evt. Wasser (wenn im Keller) oder Insekten über diese Öffnungen eintreten können.
Die althergebrachte Frischluftöffnung mit 20x20cm - durch die hochgedämmte luftdichte Hülle (sofern innherhalb der Hülle) wär ein wenig kontraproduktiv ... um das zu vermeiden gibts LAS wie dieses z.B. http://www.freyschornsteine.de/Kamine/downloads/Frey_Focus.pdf oder noch besser eine eigenes gedämmtes Zuluftversorgungsrohr. Das löst mehrere Probleme auf einen Schlag - Brandsicherheit, Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit.
Wir haben schnell noch eins gemacht - ganz ehrlich, ich bin heute sehr glücklich darüber, ein kleines Fenster mit Lichtschacht, man sieht unter Tags was drinnen und kann lüften! Preislich liegt das im vernachlässigbaren Bereich, sollen es in Summe vielleicht € 800.- sein. Auch haben wir dort immer wieder ein Stromkabel rauslegen können, für die Aussenarbeiten während niemand zuhause war, auch nicht unwesentlich...
danke ... für die zahlreichen Antworten und Anregungen
Wir werden im TR die Heizung (Gas - jetzt werde ich von einen vermutlch gleich verteufelt werden) mit Abzugsrohr übers Dach und KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]