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Bauanzeige - Schau dir die Wiener Bauordnung an. In der OÖ.BauO sind jedenfalls die anzeigepflichtigen und die bewilligungspflichtigen Baumaßnahmen taxativ angeführt. Auch den Bebauungsplan (falls es einen gibt) solltest du genau lesen. Möglicherweise ist deine geplante Baumaßnahme gar nicht erlaubt.
Im Zweifel kontaktiere einfach das zuständige Bauamt. |
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soweit - ich weiss, muss in Wien jede Änderung an der Fassade bzw. Aussenansicht zumindest mit der zuständigen MA (ich glaub MA19) abgeklärt werden ... |
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habs geschafft den bebauungsplan zu entziffern - also... danke für eure tipps...
laut bebauungsplan sind loggien-verglasungen nicht einmal anzeigepflichtig. fenster mit abweichender teilung muß ich aber anzeigen... also für die überigen fenster muß ich eine bauanzeige machen. da steht auch, daß die straße mit beiderseits 2m gehsteig zu versehen ist.. unser nachbar hat aber keinen... nur bei der einfahrt asphaltiert. und sonst nen grünstreifen gepflanzt. ist das zulässig? muß ich nun einen gehsteig machen? kann man das eigentlich selbst? gruß Thomas |
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Gehsteig - Bist du dir sicher, dass du diesen Gehsteig herstellen musst?
Wenn es sich nicht um Privatgrund handelt, ist das eigentlich Sache der Gemeinde, weil sog. "öffentliches Gut". Durchaus möglich, dass die Gemeinde Wien hier nachlässig ist. Wo kein Kläger, dort kein Richter, dh. wenn es kein Nachbar einfordert, geschieht halt nichts. Also ignoriere diese Bebauungsplanvorgaben, wenn es nicht dein Grundstück betrifft. |
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@thrhymes: loggienverglasung setzt eine LOGGIA voraus, und gilt NICHT für jede art vorspringernder bauteile (z.B: balkone), ein fenstertausch ist anzeigepflichtig, achtung in schutzzonen !!!
zusätzlich zu ma37 auch kontakt ma19 wegen JEDER ART der ÄUSSEREN GESTALT unbedingt notwendig. |