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Seitenabstände - Sieh im aktuellen Bebauungsplan für dein Wohngebiet nach. Falls dort nichts vorgeschrieben ist, gilt meines Wissens § 6 des OÖ.Bautechnikgesetzes.
Ansonsten befrage die Bauzuständigen in deiner Gemeinde. |
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..bei mir mussten mind. 2m von Regenrinne Terasse auf Grundgrenze sein. (auch in oö) |