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Außengebäude / Grundstücksgrenze - normalerweise darfst du an die grundstücksgrenze bauen. du darfst nur kein fenster auf dieser seite haben. eine einschränkung auf qm gibt es meines wissens nicht, jedoch auf die gebäudehöhe. habe eine doppelgarage + nebenräume (~100qm) an die grundstückgrenze gebaut. |
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"Außengebäude"??? - Was ist denn das für eine neue Wortschöpfung? Was soll das sein? Woher hast diesen Begriff?
Meinst du "Nebengebäude"? Wenn ja, dann musst du auch noch sagen, ob es einen Bebbauungsplan gibt und was der beinhaltet. Gilt kein Bebauungsplan, dann gelten viele der speziellen Regelungen für Nebengebäude nicht. @pamperlc: Beim Bauen an der Grundstücksgrenze ist "du darfst nur kein Fenster haben" eine unvollständige Aussage. An der Grundgrenze brauchts eine sogenannte "Brandwand" - und das ist mehr als nur kein Fenster haben. |
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Nebengebäude - Ergänzend zu Karl10's Antwort:
Das Studium der NÖ Bauordnung ist meiner Meinung nach generell zu empfehlen: NÖ Bauordnung 1996 vom 30.11.2009: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009143/LRNI_2009143.html https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009143/LRNI_2009143.pdf Suche nach "Nebengebäude" |
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