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VSG bei Stiege? Höhe der Fixverglasung?

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
16.9. - 20.9.2010
9 Antworten 9
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Hi!

Wir haben ein hohes Stiegenhausfenster, welches vom EG 50cm über Boden bis rauf zum OG bündig zu den anderen Fenstern geht, also insg. 4,8m hoch.

Dieses wollten wir eigentlich auf 3 Teile aufteilen und das mittlere zum Öffnen machen.

Die Treppe quert den unteren Teil etwa in der Mitte. Von Treppe bis zum aufmachbaren Fenster wären das so ca. 70cm.

Nun die Frage, was ist Vorschrift, was ist "Empfehlung"?

MUSS das untere fixe Fenster eine gewisse Mindesthöhe über der Treppe haben? Wenn ja, mehr als 70cm?

MÜSSEN das untere und mittlere Fenster ein VSG-Glas (Absturzgefahr) haben?

Bitte um Info! Vor allem auf die Tatsache, dass das aufmachbare Fenster nicht zu niedrig angebracht sein darf, hat uns jetzt nur einer aufmerksam gemacht und die "Lösungen" (Geländer, Gitter oder zweite Fixverglasung aussen) kommen absolut nicht in Frage.

Bitte um Hilfe!!

  •  max122
  •   Gold-Award
16.9.2010  (#1)
welches bundesland? - du hast dein bundesland nicht erwähnt, daß ist nämlich unterschiedlich. wenn du es schreibst weiß es sicher jemand oder du liest es selbst nach auf www.bauordnung.at

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
16.9.2010  (#2)
.ups!

Oberösterreich!

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  •  Romeo Toscani
16.9.2010  (#3)
Eigentlich recht einfach - Von jeder Seite wo du hineinlaufen/fallen kannst, bis 1 Meter vom Boden (ausgenommen Fenster, die zB auf einer Parapethöhe von 85 cm montiert sind) -> ESG

Überall wo du runterfallen kannst (Fallhöhe 1 Meter)-> VSG, "Brüstungshöhe" 100 cm, (ab Fallhöhe 12 Meter -> Brüstungshöhe 110 cm).

In deinem Fall also (als Beispiel 2-fach Verglasung):

Das untere Fixfenster: Innen ESG (weil zu niedrig montiert), außen ESG (wenn vom Außenboden bis zum Fenster weniger als 1 Meter ist) oder VSG (wenn vom Außenboden bis zum Fenster mehr als 1 Meter ist).

Das mittlere Fenster, das zu öffnen ist: Absperrbarer Fenstergriff; abnehmbarer Fenstergriff; oder Drehsperre (zB mit Schlüssel), weil das darunter liegende Fixfenster keine "Brüstungsfunktion" übernimmt, wenn das mittlere Fenster geöffnet sein sollte.
Innere Scheibe: VSG (Absturzsicherung), äußere Scheibe: ESG (weil, wenn der Flügel zB beim Reinigen aufgedreht wird, es auch auf der Außenseite ein Sicherheitsglas haben muss).

Das obere Fixfenster: Hier kein Sicherheitsglas, wenn keine Absturzgefahr besteht.

In manchen Bundesländern gibt es auch noch eine Regelung, dass das obere Fenster auch mit Sicherheitsglas ausgestatt gehört, wenn zB außen ein Gehsteig ist, der stark frequentiert wird.
Das trifft aber bei dir nicht zu.

Im Prinzip ist es ganz logisch: Stell dir vor du stürzt, und fällst ins Glas (oder dein Kind läuft beim Spielen gegen die Glasscheibe).
Gegen Verletzungsgefahr: ESG.
Damit man nicht über einen Meter runterpurzelt: VSG.
Mittleres Fenster muss in deinem Fall wie gesagt so ausgestattet sein, dass es nur zB zu Reinigungszwecken aufgemacht wird.

Den Lösungsvorschlag mit Gitter, Geländer etc. find ich übrigens auch nicht gut. Denn du könntest so nur sehr umständlich die Außenscheibe der unteren Fixverglasung reinigen.

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
17.9.2010  (#4)
.danke für die ausführliche Info!!

Also wenn das mittlere Fenster absperrbar ist, und nur zu Reinigungszwecken geöffnet wird, muss das untere Fenster keine 1-m Brüstungsfunktion haben, hab ich das richtig verstanden?

Bezüglich ESG bei Scheiben unter 1m hab ich zumindest schon von mehreren Firmen gehört, dass es (noch) nicht Pflicht ist, sondern eher ne "Empfehlung". Kannst du das bestätigen?
Zitat vom Baumeister: "wir weisen jeden Kunden darauf hin, genommen hat es aber noch keiner..."

Sind dann die VSG-Scheiben auch nicht verpflichtend oder doch?

hier unter Punkt 15.2 steht:
http://www.bauordnung.at/oesterreich/oberoesterreich_bautechnikverordnung.php

"Geländer und Brüstungen müssen mindestens 1 m hoch sein.
Fensterbrüstungen müssen eine Mindesthöhe von 85 cm, gemessen vom
Fußboden bis zur äußeren Rahmenhöhe, erhalten.
"

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  •  speeeedcat
  •   Silber-Award
17.9.2010  (#5)
"Bezüglich ESG bei Scheiben unter 1m hab ich zumindest schon von mehreren Firmen gehört, dass es (noch) nicht Pflicht ist, sondern eher ne "Empfehlung". Kannst du das bestätigen?
Zitat vom Baumeister: "wir weisen jeden Kunden darauf hin, genommen hat es aber noch keiner..."
ich nehm ESG (in NÖ auch nicht vorgeschrieben) aus genau den gründen, die romeo geschrieben hat. eigenes kind (oder besuch) fällt rein, schwere schnittverletzungen, die, wenns ne hauptschlagader trifft, lebensbedrohlich sein können.

ich weiss, ist schon recht abstrakt, aber keiner kann dir die verantwortung abnehemen, wenns doch passiert (hätt ich doch...)

bei HST HST [Hebeschiebetür] überlegen auch die wenigsten, obs sie´s nehmen sollen oder nicht...optik passt, zwar dreimal so teuer, also wirds gekauft. stichwort optik 1a, pfeif auf sicherheit. ich nehm z.b. keine einzige HST HST [Hebeschiebetür], dafür bei allen bodentiefen elementen ESG....

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Hallo BachManiac,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: VSG bei Stiege? Höhe der Fixverglasung?

  •  Romeo Toscani
17.9.2010  (#6)
@BachManiac - >> "Also wenn das mittlere Fenster absperrbar ist, und nur zu Reinigungszwecken geöffnet wird, muss das untere Fenster keine 1-m Brüstungsfunktion haben, hab ich das richtig verstanden?" <<

Das ist eine gute Frage.
Ich bin schon der Meinung, dass das untere Fenster höher sein sollte, weil das ja in jedem Fall die Brüstungsfunktion übernehmen muss, also bis 1 Meter über den Treppenboden gehen sollte.
Denn auch wenn das mittlere Fenster geöffnet ist (zum Reinigen) muss ja eine Absturzsicherung vorliegen.

Eine Überlegung wäre vielleicht folgender Vorschlag:
a) Die untere Fixverglasung um 30 cm höher machen oder b) gleich groß lassen und nach oben versetzen, sodass das mittlere Fenster in einer Höhe von 100 cm von der Treppe anfängt.
(a = innen VSG, außen ESG, b = innen VSG, außen kein Sicherheitsglas, weil von der Außenseite gesehen hoch genug montiert)
c) das mittlere Fenster höher machen und dadurch einerseits auf das Sicherheitsglas verzichten (weil nicht notwendig) und auf den absperrbaren Griff.
d) Kenn deinen Plan nicht, aber vielleicht wird das mit den 2 Teilen hoch genug, damit du dir das obere Fixfenster ersparen kannst.
Das wäre nämlich in deinem Fall in 5 Meter (?) Höhe. Wie kommst du zu den Scheiben (zwecks Reinigen)?

>> "Bezüglich ESG bei Scheiben unter 1m hab ich zumindest schon von mehreren Firmen gehört, dass es (noch) nicht Pflicht ist, sondern eher ne "Empfehlung". Kannst du das bestätigen?
Zitat vom Baumeister: "wir weisen jeden Kunden darauf hin, genommen hat es aber noch keiner..." <<

Ist bei euch in OÖ (noch) nicht Pflicht, und soweit ich weiß wird das oft auch nicht genommen ... aus preislichen Gründen.
Bei uns in der Steiermark ist das wesentlich strenger.
Wir dürfen da gar nichts ohne Sicherheitsglas anbieten, selbst wenn der Kunde sagt "das brauch/will ich aus dem und dem Grund nicht".
Selbst wenn er sagt, er unterschreibt es, dass es auf seinen ausdrücklichen Wunsch nicht mit Sicherheitsglas gemacht wird, interessiert es mich nicht.
Denn im schlimmsten Fall der Fälle will ich nicht derjenige sein, der in der Zeitung steht, weil er gegen die Bauverordnung verstoßen hat.

Bei euch in OÖ, NÖ usw. kommt das aber in nächster Zeit auch so.

>> "Sind dann die VSG-Scheiben auch nicht verpflichtend oder doch?" <<

Das kann ich nicht bestätigen.
Das Thema mit den bodentiefen Verglasungen betrifft ja ESG (Einscheibensicherheitsglas) zwecks Schutz vor Verletzungen.
VSG (Verbundsicherheitsglas) betrifft die Absturzsicherung, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Häuser in OÖ generell so gebaut werden dürfen, dass man dort die Absturzsicherung komplett ignoriert.

Vielleicht meinst du die Kombination aus einem Geländer (das die Absturzsicherung übernimmt) und "normalem" Glas.

Zitat speeeedcat:
>> bei HST HST [Hebeschiebetür] überlegen auch die wenigsten, obs sie´s nehmen sollen oder nicht...optik passt, zwar dreimal so teuer, also wirds gekauft. stichwort optik 1a, pfeif auf sicherheit. <<

Gerade dort würds aber Sinn machen: Großflächige Verglasung, die bodentief montiert ist und von beiden Seiten erreichbar ist (Verletzungsgefahr), sowie Möglichkeit des thermischen Spannungsbruch bzw. Spontanglasbruch welche durch die enorme Größe besteht, und durch den Einsatz von gehärtetem Glas (ESG) bzw. durch die thermische Vorspannung ansich weitgehend vermieden werden kann.




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  •  speeeedcat
  •   Silber-Award
18.9.2010  (#7)
@romeo - das wär ein plädoyer meinerseits für ESG : ) nur ist´s den meisten halt zu teuer.

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
19.9.2010  (#8)
.Eine andere Aufteilung der Scheiben kommt nicht in Frage, da sie gleich groß sein müssen - uns ist die Optik schon sehr wichtig und alles andere als ne gleichmäßige Aufteilung würde unschön wirken.
Wir weichen der aufgetretenen Misere jetzt insofern aus, dass wir alle 3 Elemente fix verglasen und zwar gleich so, dass es wie ein großes Fenster aussieht (wir bekommen ohnehin Sprossen, dann sind halt ein paar glasteilende Sprossen darunter - schaut mit Abstand am saubersten aus)

Wie wir sie putzen werden? Mit ner großen Stehleiter.

Danke für eure Antworten.

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
20.9.2010  (#9)
.Nachtrag, jetzt hab ich grad erfahren, dass das auch nicht funktioniert, da man ein Element max. 3,5m lang bzw breit machen kann, so ein Mist! So müssen wir es mind. auf 2 einzelne Elemente aufteilen.

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