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@Baxter - nein, lt. §38 der nö. Bauordnung:
"(8) Die Gemeinde muß eine staubfrei befestigte Fahrbahn für eine neue öffentliche Verkehrsfläche im Bauland herstellen, wenn * bei einseitiger Bebauung für 70 %, * bei zweiseitiger Bebauung für 50 % der Strecke zwischen ihrem Anschluß an das bestehende Straßennetz und dem entferntesten Bauplatz die Abgabe nach Abs. 1 fällig ist. Der Streckenanteil ergibt sich aus der Summe der Länge der Bauplatzgrenzen, die an der Verkehrsfläche liegen." d.h. sie muss dir eine Strasse zur Verfügung stellen, nicht mehr und nicht weniger. Im Gegenteil, je nach Bundesland und Gemeind kannst du sogar dazu verdonnert werden, einen Gehsteig zu entrichten (siehe: http://www.help.gv.at/Content.Node/226/Seite.2260540.html) |
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danke - für die Info.
Sie muss keinen Gehsteig erstellen, aber bei der Berechnung des Einheitswertes werden die Kosten für einen Gehsteig berücksichtigt? Na sehr super ..... |
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@Baxter - ..ich nehme an, du meinst "Einheitssatz" und nicht "Einheitswert" - nur um Missverständnisse auszuschließen.
Zur Sache selbst: Die Aufschließungsabgabe muss im Gemeindebudget zwar zweckgebunden verwendet werden (d.h. für Straße, Gehsteig, Beleuchtung..). Die Aufschließungsabgabe des Einzelnen muss aber keineswegs dem betreffenden Einzelgrundstück direkt gewidmet werden. So ist halt die Rechtslage. |
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@ Karl - und was gilt, wenn es sich um eine Landesstraße handelt? Ist die Aufschließung dann ans Land zu zahlen anstatt an die Gemeinde? Denn es muss ja das Land für die Straßenerhaltung, etwaige Gehsteigherstellung usw aufkommen (die Gemeinde hält sich da immer fein raus und verweist darauf dass es eine Landesstraße ist ...) |
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gar nichts ist da anders.... auch an der Landesstraße kassiert die Gemeinde die Aufschließungsgebühr und setzt diese dann irgendwo im Gemeindegebiet zweckgebunden ein... |
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Und weiß wer die.....Regelung in Bgld??? |
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@zirler - In der bgld. Bauordnung siehts ähnlich aus.
Ich hab auch dort nichts von Gehsteigen gefunden. |