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Ohne nachgewiesene Arglist gibt’s kein Geld
Kann der Käufer eines gebrauchten Hauses seinem Vorbesitzer nicht nachweisen, daß er einen Schädlingsbefall im Dachgebälk arglistig verschwiegen hatte, kann er von ihm keinen Schadenersatz verlangen (hier wurden 21 000 Euro gefordert). Das gilt insbesondere dann, wenn der Hausbesitzer das Haus beim Kauf intensiv besichtigt hatte und die Klausel im Kaufvertrag, daß der Vorbesitzer "keine Gewährleistung für Mängel übernimmt", akzeptiert hat.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 6 U 55/03
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