habe in meiner Wohnung - das Putztürl des Kamins für den Kachelofen im Vorraum, es war bis jetzt (10 Jahre) nie erforderlich, dass das Putztürl geöffnet werden musste.
haben ein haus mit Flachdach und keinen keller (daher die kehröffnung im wohnbereich)
die kehröffnung ist im Esszimmer, den Kamin möchten wir ins wohnzimmer.
habe mal gehört, dass es für rauchfänge im wohnbereich eine Sonderregelung gibt. dies ist nur zulässig wenn ofen und kehröffnung im selben raum sind. stimmt das? müssten wir jetzt unseren Schwedenofen in das esszimmer machen?
@theresia - Wir haben auch gerade gebaut. Bei uns ist der Rauchrohranschluß auch im Wohnzimmer. Die Rückseite des Kamins befindet sich im Technikraum - da ist auch das Putztürl + eines im Dachboden. Dass Anschluß und und Kehröffnung sich in einem Raum befinden müssen, habe ich noch nie gehört oder gelesen. Sind übrigens auch in OÖ!