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Kamin

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  •  Gast Theresia
8.10. - 16.10.2010
6 Antworten 6
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Ist es zulässig einen Kamin im Wohnbereich zu kehren?

  •  trinsa
8.10.2010  (#1)
selber schuld - Wenn die putztüre im Wohnbereich ist dann hat der Kaminkehrer keine andere Wahl. -> besser der Kamin sauber als die Hütte brennt ab.

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  •  altenberg
10.10.2010  (#2)
habe in meiner Wohnung - das Putztürl des Kamins für den Kachelofen im Vorraum, es war bis jetzt (10 Jahre) nie erforderlich, dass das Putztürl geöffnet werden musste.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
10.10.2010  (#3)
Bundesland ....und genaue Angabe der Nutzung des Raumes, wo die Kehröffnung liegt (liegen soll)?????

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  •  theresia
16.10.2010  (#4)
Karl, wir sind in Oberösterreich

haben ein haus mit Flachdach und keinen keller (daher die kehröffnung im wohnbereich)
die kehröffnung ist im Esszimmer, den Kamin möchten wir ins wohnzimmer.
habe mal gehört, dass es für rauchfänge im wohnbereich eine Sonderregelung gibt. dies ist nur zulässig wenn ofen und kehröffnung im selben raum sind. stimmt das? müssten wir jetzt unseren Schwedenofen in das esszimmer machen?

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  •  siddy
16.10.2010  (#5)
@theresia - Wir haben auch gerade gebaut. Bei uns ist der Rauchrohranschluß auch im Wohnzimmer. Die Rückseite des Kamins befindet sich im Technikraum - da ist auch das Putztürl + eines im Dachboden. Dass Anschluß und und Kehröffnung sich in einem Raum befinden müssen, habe ich noch nie gehört oder gelesen. Sind übrigens auch in OÖ!

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  •  johro
  •   Gold-Award
16.10.2010  (#6)
Hallo - bei uns wäre auch alles in einem Raum, da der Kamin ziemlich mittig im Wohn-Eßbereich steht.

was hat das mit "zulässig" zu tun? gibts da eine Vorschrift die das untersagt?

lg
johannes

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