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Ergänzungsabgabe! - Es handelt sich nicht um eine Aufschließungsabgabe sondern um eine Ergänzungsabgabe!
http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_39.php Dies ist die Differenz zur Abgabe die du leisten hättest müssen, wenn es von Anfang an ein Grundstück gewesen wäre. |
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... ich bezweifle die Höhe von € 5.500.-; das ist sehr unwahrscheinlich. Lass dir das einmal genau vorrechnen!
War bei deinem Grundstück mit dem Haus wirklich die gesamte Aufschließungsabgabe bezahlt?? Dann kann das Hinzukommen der 220m² diesen Betrag als Ergänzungsabgabe nicht ausmachen. Was ist der Einheitssatz in der Gemeinde?? PS: sehe ich das richtig: du has Grünland zum Grünlandpreis gekauft, tatsächlich aber Bauland erhalten! - auch nicht schlecht. Du sprichst selber, dass mit dieser ergänzender Fläche dein Grund mehr wert wird - da will halt die öffentliche Hand mitnaschen .... |
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Hallo jagernaut, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aufschließungsabgabe |
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der einheitssatz der gemeinde ist 330€, ja es ist tatsächlich so das wir grünland gekauft haben, werd mir heute einen grundbuchauszug holen, mein gegenübernachbar hat auch den streifen gekauft und vor 3 monaten eine verständigung bekommen das es bauland sei, wir haben nichts bekommen, komisch oder ?
der bausachverständige der gemeinde hat mir den betrag errechnet . er hat mir auch mehrere möglichkeiten gegeben. 1. bezahlen , und die gründe zusammenlegen 2 so lassen und in ausicht gestellt das ab nächstem jahr der carportbau nicht mehr baubewilligungsplichtig ist 3 . nur einen abstellplatz machen und warten bis sich die gesetzeslage ändert. ich will aber unbedingt eine doppelgarage. mir ist schon klar das der grund jetzt mehr wert ist. |
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... ich sag´s noch einmal: der angegebene Betrag von €5.500.- als Ergänzungsabgabe bei Vereinigung der zusätzlichen 220 m² mit deinem Grundstück kann nicht stimmen!!!Lass dir die Berechnung mit allen Schritten aufschreiben!!!
"...werd mir heute einen grundbuchauszug holen..." - und was hat das mit diesem Thema zu tun??? Der Hinweis mit dem Carportbau ist ein Trugschluss: Erstens hast du zu Beginn von einer "Garage" gesprochen; eine Garage ist kein Carport. Zweitens wird das Carport nicht generell bewilligungsfrei sein - das hängt vom Nachbarn ab. Aber auch wenn der zustimmt, wird das Carport nicht gänzlich frei sein, sondern eine Bauanzeige brauchen. Über eine Grundgrenze sollte es aber bei korrekter gesetzlicher Beurteilung auch im Falle der Bauanzeige nicht gehen. Auf welche geänderte Gesetzeslage willst du warten? Über die Grundgrenze wirst du - sei es nun Garage oder Carport - so schnell nicht bauen dürfen! |
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der carport wäre nur eine notlösung, falls er mal frei ist, dh nur bauanzeige keine baubewilligung .
ps.: nur mal ne blöde frage : warum darf ich nicht über grundgrenzen bauen wenn beide gründe mein besitz sind. ich kenne einige beispiele die allerdings vor längerer zeit bebaut wurden die an einer strassenfront 2 parzellen gekauft haben und ein haus über die gesamte länge gezogen haben und nachweislich noch 2 parzellen sind. mein plan ist noch immer eine doppelgarage allerdings ist das noch eine preisfrage wegen der ergänzungsabgabe. werd mal bei der landesregierung nachfragen wie da die rechtslage aussieht. der bausachverständige der gemeinde hat schon in einigen sachen danebengelegen wie ich von nachbarn erfahren habe. die 5500€ kommen mir auch viel vor. auf wunsch stelle ich die pläne in meine gallerie ein damit ihr euch ein bild der lage machen könnt. mfg chris |
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hab die pläne in meine galerie eingefügt.
http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/hausbau-galerie.asp?User=jagernaut |
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@ jagernaut 16.10. - Zu deiner Frage, warum du nicht über Grundgrenzen bauen darfst, wenn beide Grundstücke dir gehören: Du bist Besitzer von zwei eigenständigen Baugrundstücken mit unterschiedlichen Parzellen-Nummern. Für jedes einzelne gilt die Bauordnung (Abstandsbestimmungen). Wenn du über beide Grundstücke bauen willst, musst du eine Grundstückszusammenführung veranlassen. Das ist aber ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt. Du hast dann eine größere Parzelle mit einer gemeinsamen Parzellennummer und kannst dann sicher dein Bauvorhaben problemlos durchbringen.
Bist du dir wirklich sicher, dass die Parzellen in deiner Nachbarschaft nie zusammengeführt wurden? Übrigens halte auch ich die 5.500 Euro für sehr unwahrscheinlich. |
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@jagernaut - Das Carport wird dein Problem auch nach der Novelle der Bauordnung nicht lösen, da du es auch im Falle einer Bauanzeige nicht über Grundgrenzen bauen darfst.
Wegen der Rechtslage wirst du bei der Landesregierung nichts anderes erfahren: - Über die Grundgrenze darfst nicht bauen; - wenn du vereinigst wird die Ergänzungsabgabe fällig das ist ja soweit schon klar. Wie ich schon sagte, kann die Ergänzungsabagbe von 5.500.- nicht stimmen. Rechne also selber einmal nach, das ist eigentlich ganz einfach: Du brauchst sogenannte "Berechnungslängen". Das ist die Wurzel aus der Fläche des Bauplatzes. Du musst die Differenz der Berechnungslängen zwischen dem neuen (vereinigten) Bauplatz und deinem alten Bauplatz vor der Vereinigung bilden. Nehmen wir an, dein bisheriger Bauplatz hat 600m² und der dazu kommende Teil 220m², dann ergibt das zusammen 820m². Daraus die Wurzel ergibt eine Berechnungslänge von ca. 28,6. Davon ziehst du die Berechnungslänge deines bisherigen BAuplatzes ab: also die Wurzel von 600m²=ca. 24,5 Die Differenz dieser beiden Berechnungslängen beträgt somit: 28,6-24,5=4,1 Diese Berechnungslängendifferenz wird jetz noch mit dem BAuklassenkoeffizienten und mit dem Einheitssatz multipliziert. Der Bauklassenkoeffizient hängt ab von der genehmigten oder zulässigen Bauklasse. Im Falle von Bauklasse 1 ist er 1,0. Bei Bauklasse 2 ist er 1,25. Den Einheitssatz hast du schon mit 330.- bekanntgegeben. Das bedeutet jetzt für ein Beispiel mit 600m² altem Bauplatz (für den bereits Aufschließungsabgabe bezahlt wurde) und Vereinigung mit einer Fläche von zusätzlich 220m² (für die bisher noch keine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde) unter Annahme eines Bauklassenkoeffizienten von 1,25 (für Bauklasse 2)folgendes: 4,1x1,25x330= € 1.691,25 Ergänzungsabgabe Jetzt musst du nur noch an diesem Beispiel deine genaue Fläche von deinem bisherigen alten Bauplatz und den richtigen Bauklassenkoeffizienten für die in deinem Fall maßgebliche Bauklasse einsetzen und du hast auf den Cent genau die im Falle einer Grundvereinigung fällige Ergänzungsabgabe. Sie wird auch mit deinen konkreten Daten nicht sehr weit vom Betrag des von mir angenommenen Beispiels abweichen. Das hab ich auch schon weiter oben gemeint: lass dir diese einzelnen Berechnungsschritte von der Gemeinde vorlegen! Entweder ist etwas an deiner Beschreibung des Sachverhalts falsch, oder die Gemeinde rechnet absolut falsch. Damit man das herausfinden kann brauchts die detaillierte Berechnung. |