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@ gast - Hi Anna!
Also nach meiner Kenntnis hat ein Baurecht weder mit der Größe noch mit den Eigentumsverhältnissen eines Grundstückes zu tun. Es bedeutet nur, daß jemand grundbücherlich abgesichert ein nicht ihm gehörendes Grundstück (sofern es Bauland ist!!!) bebauen und benützen darf. Dies auch unter zeitlichen Begrenzungen. lg |
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Ok, hab das schlecht erklärt. Das Land NÖ kauft Gründe für Junge Paare... Ich weiß, ein Grundstück darf 50.000€ kosten, aber wie groß darf er denn sein?
Lg anna |
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@ anna - Dazu gibts hier schon ein paar Threads. Darin habe ich nachgelesen das es ein Limit von 730 QM und 50.000,-- gibt.
lg |
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ja das hab ich auch gelesen, aber das is schon ein paar Jahre her... deshalb wollt ich wissen, ob das jetzt noch so ist, oder ob sich da was geändert hat... Auf der Homepage vom Land steht nämlich nur, der Baugrund darf nicht "wesentlich" größer als 700m2 sein. Jetzt wollt ich wissen ob vielleicht jemand genaue Infos hat...
Aber anscheinend leider nicht! Danke trotzdem |
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Fragen kost nix - http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Baurechtsaktion/baurechtallgemein.html#Downloads
"Angekauft werden grundsätzlich nur Grundstücke, deren Kaufpreis weder den ortsüblichen Verkehrswert noch den Gesamtkaufpreis von € 50.000,-- überschreitet, wobei das Flächenausmaß von 700 m² nicht wesentlich überschritten werden darf." Ihre Kontaktstelle des Landes für Baurechtsaktion Amt der NÖ Landesregierung Abt. Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung Streißl Karl E-Mail: post.ru3@noel.gv.at Tel: 02742/9005-14327, Fax: 02742/9005-14350 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17 |
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Hallo Gast, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baurechtsgrund 2010 |
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Baurechtsgrund -
MajorDomus hat bereits alles geschrieben, das LNÖ ist die einzige Instanz welche zu solchen Fragen eine seriöse Antwort geben kann. Ich selbst habe seit genau einam Jahr einen Baurechtsantrag laufen und warte täglich auf den Grundbuchauszug. Es ist wirklich unglaublich wie lange das in unserem Staat dauert, bzw. wieviele Instanzen das durchlaufen muß. Ist das Baurechtsansuchen noch nicht durch, gibts auch keinen Baubescheid, das heist es darf nicht gebaut werden. Viel Spaß beim warten... Ich lass den Bagger jetzt kommen, auch ohne Baubewilligung! sg Karl |
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max. Grundstücksgröße.. - sind 730m2 .. gilt nachwievor so ..
@13081978 .. wir haben ebenfalls Dez 2009 angesucht .. und würden früherstens April 2011 drangekommen. |
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Dauer - @majaho
Wir haben im Oktober den Vorvertrag bekommen, im März kommt das Haus bzw. die Bodenplatte, ich hoffe der Bürgermeister gibt uns grünes Licht. Positive Bauverhandlung hatten wir jedenfalls schon... |