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soweit ich es in erinnerung habe . . . - bis 150 keine kreditgebühr
bis 130 kein grundbuchgebühr + keine kreditgebühr |
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???? Kreditsteuern & Grundbucheintragungen Hängen diese Kosten wirklich von der WFL ab , heißt das in etwa je kleiner man baut umso niedriger diese Gebühren ??? |
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1. Gerichtsgebührenbefreiung
Da geht es primär um die Pfandrechtsgebührenbefreiung, also du ersparst dir die 1,2% für die Eintragung des Pfandrechts. Broschüre "Wohnbauförderung Eigenheim" (Stand 1/2010), Seite 32 http://www.noe.gv.at/bilder/d3/broschuere_eh_8.pdf "Die Gerichtsgebührenbefreiung entfällt, wenn die Wohnnutzfläche einer Wohnung 130m2, bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150m2 überschreitet. Das Gleiche gilt auch für die Beglaubigung von Unterschriften, jedoch ist hier die Stempelgebühr zu entrichten." Aufpassen muss man beim Keller. Kellerstüberl, Sauna, etc. muss man offiziell dazurechnen. Einstieg http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau.html 2. Kreditvertragsgebühr Die wird ja voraussichtlich per 1.1.2011 sowieso generell abgeschafft. Dzt. 0,8% der Höhe des Kredits. Ich würde das aber nur im Gesamtkontext bewerten, also zuerst mal das "finanzierbare Wunschhaus" planen und dann schauen, wie weit man von den 130 m2 entfernt ist. |
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.bei der Wohnbauförderung ist es im Grunde etwa ein Tausender, den du verlierst mit mehr als 150m². |
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bundesland =? |