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Grundstücksvermessung

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  •  chris07
23.1. - 27.1.2011
12 Antworten 12
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Liebe Forumsteilnehmer,

bin mir nicht ganz sicher, ob das in diesen Threat gehört, brauche aber rasch einen Rat:

Wir haben unser Grundstück vor kurzem ausmessen lassen und die ermittelten Grenzen nach einer Grenzverhandlung mit den Nachbarn ins Grundbuch eintragen lassen. Soweit, so gut... Wir haben natürlich auch den Grundstücksplan vom Vermessungsbüro erhalten. Da wir diesen auch für ein Baumeistererstgespräch benötigen, sollten in diesem Plan auch Höhen eingezeichnet sein. Der ZT sicherte uns dies Ende letzten Jahres zu und nun nach Erhalt der Urkunde stellten wir fest, dass die Höhen nun doch nicht eingezeichnet wurden.
Meine Frage: Sollte/Könnte ich vor Rechnungsbegleichung diese noch einfordern? Wie war das bei euch? Bitte um Erfahrungswerte diesbezüglich :)

Lg, und noch einen schönen Sonntag

Chris

  •  gloitom
  •   Silber-Award
23.1.2011  (#1)
Erfahrungswerte - Ob es so sein muss, kann ich nicht sagen, aber bei uns waren alle Höhen eingetragen.

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  •  tekov
  •   Gold-Award
23.1.2011  (#2)
Wenn er`s zusichert, - dann soll er das ganze auch so übermitteln, ist ja auch keine Hexerei.

Wobei ich würd das mit der Baufirma nochmal absprechen, wir hatten zwar auch im Geometer Plan die Angaben, die Firma niviliert sich trotzdem nochmal alles nach emoji



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.1.2011  (#3)
ich glaub, das wird auch für den Einreichplan benötigt.

Ansonsten seh ichs wie tekov...wenn ers zugesagt hat, soll ers liefern, ansonsten gibts kein Geld emoji

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  •  chris07
23.1.2011  (#4)
Erstmal danke für eure Erfahrungswerte, jedoch weiß ich immer noch nicht, ob ich die Höheneinzeichnung wirklich einfordern kann oder nicht? Weiß jemand, wo man so etwas nachlesen kann? Würde gerne nähere Details und Fakten kennen, bevor ich mit dem ZT telefonisch in Kontakt trete.

lg

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  •  MajorDomus
24.1.2011  (#5)
Nach Vereinbarung - Unser Grundstück in Hanglage war vor dem Kauf digital vermessen, anlässlich des Teilungsplans der Parzellen. Ich habe dann später - eher zufällig - den selben Geometer beauftragt mir eine Vermessung der Höhenlage durchzuführen.

Also wenn er dir eine Höhenvermessung zugesichert hat, dann solltest du auch darauf bestehen.

Ansonsten kann man zu deiner Frage nicht viel mehr sagen. Die Höhenvermessung ist für die Vermessung und Teilung von Grundstücken meines Wissens nicht relevant.

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.1.2011  (#6)
jeder vermessungsplan braucht auch höhenkoten... das sit standard und wird in den meisten bauvorschtriften auch verlangt. ist also ein eher gröberer schnitzer - daher rügen + kein geld.

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  •  chris07
24.1.2011  (#7)
guten abend - also ich habe heute erstmal mit einem neutralen Ziviltechniker gesprochen und der sagte mir das es natürlich auf den Vertragsgegenstand drauf ankommt. Grundstücksflächenberichtigung (dazu Vermessung notwendig) und Grenzverhandlung mit anschl. Eintragung ins Grundbuch ist scheinbar was ganz anderes als eine ganzheitliche Grundstücksvermessung wo Höhen selbstverständlich dabei sind. Naja wie auch immer..

Als ich dann "meinen" ZT anrief, sprach er sofort die nicht eingetragenen Höhen ein (wohl schlechtes Gewissen), die er mir ja nach Erhalt des Vorabzugs und meiner verbalen Reklamation bei der Grenzverhandlung zusicherte. Sein Messtrupp war scheinbar mit dem abfallenden Hang und der leicht abfallenden Straße überfordert, sodass sie keine Höhen gemessen haben.
Als ich ihm dann ein wenig auf die Füsse gestiegen bin, sagte er das er mir, nachdem ich mit meinem Baumeister festgelegt habe wo und wie das Haus auf dem Grundstück platziert werden soll, die entsprechenden Höhen dort messen wird und ich keine "Ausrückpauschale", sondern rein nur die Arbeitszeit zahlen muss.

Einerseits kommt mir das vermutlich billiger, als es extra von der Baufirma als Vorleistung machen zu lassen, andererseits soll ich für etwas zahlen, was ich angenommen hatte schon bei erster Leistung zu erhalten... Der Hausbau, von dem ja noch gar nicht sprechen kann, fängt ja gut an..:)

Bin am überlegen, ob ich ihm gleich die ganzen 1600 Euronen überweise, um einerseits Schererein aus dem Weg zu gehn und andererseits sein freundliches Entgegenkommen nicht zu trüben, oder ob ich den Rechnungsposten "Planerstellung 140 Euro" schuldig bleibe... hmm



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
24.1.2011  (#8)
@chris07 - Sorry schon vorab, wenn ichs dir jetzt nochmal mit der Hammermethode versuche, näher zu bringen emoji

Du hast den ZT beauftragt, dein Grundstück vermessen zu lassen (inkl. der Höhen).
Der hat nicht alles geliefert und du bist gsd in der glücklichen Lage, noch nicht bezahlt zu haben.
Jetzt will er dafür nochmal zusätzlich Geld haben, obwohl das ursprünglich vereinbart war...sorry, aber dümmer gehts nicht mehr.

Frag den "neutralen" ZT oder den BM, was er für die fehlende Leistung verlangen würde und behalte diesen Betrag ein und teil ihm das schriftlich mit (mit einer Frist, bis wann er das zu liefern hat).

Für deinen weiteren Hausbau kann ich dir den Tipp geben, dich nicht von den div. Firmen vollsuddern zu lassen, sondern anfangs alle Leistungen möglichst genau (schriftlich) zu definieren und nicht einfach das Geld zu überweisen, wenn du mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden bist...ansonsten wirds ein sehr teurer (Alp)Traum vom Haus...



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  •  chris07
25.1.2011  (#9)
Alles aufgeklärt - Habe mich nun eingehender informiert und feststellen müssen, dass ich eben nur den Lageplan (wo definitiv keine Höhen drinnen sind) plus Grenzverhandlung und anschließender Grundbucheintragung geordertet habe und ich eben angenommen hatte, hier Höhen vorzufinden. Der Aufschrei einer befreundeten Architektin und eines Baumeistern im Bezug auf die fehlenden Höhen wären gerechtfertigt gewessen, wenn ich eben eine komplette Vermessung und nicht oben genanntes bestellt hätte. Sind eben zwei paar Schuhe. Auf meine verbale Höhenanfrage hin sicherte mir der ZT die Höhen zwar während der Grenzverhandlung verbal zu, jedoch musste er dies nicht einhalten, weil dies im Erstauftrag nicht beauftragt wurde.

Schön das ich nicht gleich gerügt habe, da hätte ich mir wohl die Finger verbrannt.
Wiedermal danke ich allen hier für ihren Input...
bis auf "gdfde", denn deine "Hammermethode" ist wirklich mehr als erbärmlich und völlig wertlos. "Dümmer gehts wohl nicht"... find ich zwar nett das du mir/uns deine eigenen bisherigen Hausbau-Vorgehensweisen zu vermitteln versuchst, doch nimm dir ein Beispiel an den Anderen und bleib sachlich.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.1.2011  (#10)
Najo, es hat dir jeder hier (inkl. mir) sachlich geraten, das noch einzufordern, was dir (auch mündlich) zugesichert wurde, aber du hast krampfhaft versucht, Gründe zu finden, das nicht so zu machen.
Das "dümmer gehts nicht" war übrigens nicht auf dich bezogen, sondern auf den ZT...aber egal.

Nun sind eh alle glücklich, der ZT bekommt von dir zusätzlich Geld und du bist froh, keine Scherereien und einen dir sehr freundlich gesinnten ZT (nonaned) zu haben...

Viel Glück noch beim weiteren Hausbau !


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  •  chris07
25.1.2011  (#11)
@gdfde - "der ZT bekommt von dir zusätzlich Geld"

tatsächlich hast du den Sachverhalt immer noch nicht verstanden. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.1.2011  (#12)
unrecht hat gdfde nichtimmerhin gibt es sog. "vorvertragliche aufklärungspflichten". ich nehme an, dass chris07 zumindest im groben erklärt hat, was er will. da hätte der zt zumindest nachhaken müssen, wenn was unklar ist - hat er aber nicht, sein verschulden.
simpel gesagt: als hardliner kann man behaupten, es kam mangels einigung über den leistungsumfang und preis gar kein vertrag zustande, weil jeder was anderes verstanden hat und der zt nicht aufgeklärt hat...
oder als softere version behaupten, der zt muss sich die mieseste version des gültigen vertrages, der als allgemeine kundenerwartung natürlich die feststellung der höhenkoten umfasst, zum ursprünglichen preis zurechnen lassen.

die 160 € sind damit zwar ein kompromiss, der aber voll zu lasten von chris07 geht und damit sehr wohl "zusätzliches geld" für den zt. da der trupp ja nur max. 20min für die paar höhenkoten brauchen würde, wäre daher max. ein betrag im ausmaß dieses stundensatzes gerechtfertigt...

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