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haftrücklass

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.2. - 8.2.2011
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http://www.nachrichten.at/ratgeber/haus_garten/art123,489176

muss jetzt mal genau nachfragen:

ich vergebe meinen "rohbau" (also erd- und kanalarbeiten, innenputz, estrich, usw) an einen baumeister. die gewerke fenster+türe, fassade, dach, installateur+lüftung, elektro werden separat vergeben, wobei der techniker der baufirma die baukoordination übernimmt.

nun zu obigen link: usus in der baubranche sind 3% haftrücklass auf die gesetzli. gewährleistung, sprich 2 jahre.

vereinbare ich den haftrücklass bei jedem einzelnen gewerk? baumeister ist klar, aber auch für den fenstermann, elektro, usw.?
wie sieht das in der praxis aus? bezahle ich dann nach diesen 2 (mängelfreien) jahren) den aushaftenden betrag?

beispiel: gesamtbaukosten 300K (für alle gewerke), davon 3% rücklass (sind 9k), bezahlung nach 2 jahren nach definiertem datum?

sorry für meine vielleicht naiv klingende fragestellung ; )

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  •   Gold-Award
8.2.2011  (#1)
die gewährleistungsfrist auf unbewegliche sachen - beträgt 3 (DREI) jahre - das mal zur klarstellung.
hier mal zur abwechslung zu den vki-links eine andere übersicht:

http://www.lirk-hiebl.at/gewaehrleistung.htm

rohbau ist unbewegliche sache.
eine unbewegliche sache liegt vor, wenn man sie ohne únwirtschaftlichen aufwand nicht trennen kann. also ist z.b. ein fenster, das man leicht aushängen kann, beweglich, der fest verschraubte und verputzte fensterrahmen oder dachstuhl teil der unbeweglichen gesamtsache "haus".

wie immer: als konsument muss man nur 1 verbesserungsversuch dulden.

wennst also einen vertrag nur über einen rohbau hast und den rest extra (in eigenen verträgen) vergibst, musst du auch die zahlungsmodalitäten jeweils extra regeln - und natürlich auch den haftrücklass. kommt also drauf an, wer was machen soll - und welche produktspezifischen GARANTIEN (also freiwillige vertragliche versprechen der hersteller/händler) es gibt. vielleicht gibt dir ja irgendein hersteller 10 jahre garantie auf irgendwas - da wird's mit dem haftrücklass so lang zwar schwer, aber das sollte im rahmen der preisverhandlungen vereinbart werden.



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.2.2011  (#2)
2 jahre, - beweglich, eh klar, 3jahre unbeweglich, hab mich da vertan : )!
danke mal für die erklärung, das heisst im klartext, z.b. bei der (roh-)baufirma 3 jahre 3% vereinbaren...und dann erst zahlen (verdeckte mängel nat. eingeschlossen - oder vereinbar ich da extra einen passus?). brauchen die dann von mir eine art zahlungsgarantie?

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.2.2011  (#3)
kein extra passus bei verdecktem mangel.http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=5

nur aufpassen bei den agb, da wollen manche firmen die frist zwischen rüge und entdeckung unzulässig verkürzen (z.b. 3 tage).das ist wurscht, max. versäumst die frist für die beweislastumkehr - 6 monate ab übergabe + abnahme. alles, was innerhalb der gewährleistungsfrist gerechtfertigt gerügt wird, muss repariert oder sonstwie ersetzt werden.

brauchen ist relativ. wollen werden sie eine, bekommen liegt bei dir. die frage ist eher: wozu? wenn sie dir misstrauen, ist das eh keine basis, dann sollen sie's lassen. ist ja ihr geschäft und du hast die wahl...

das sind letztlich alles verhandlungspositionen - die die firma/der bm versucht sein wird, eben im preis zu kalkulieren.
ist letztlich bei sonderklauseln bei versicherungen ja auch nicht anders - nur sitzt du da halt auf der anderen seite emoji.

je simpler - desto besser für beide. geld folgt leistung, klarer bauzeitplan (mit verzugsfolgen - die brauchst ja auch nicht vorab konkretisieren, macht ja nur nervös, nimmst halt verspätet nur verbilligt ab, basta) haftrücklass branchenüblich und keine (dich schlechterstellende) agb - das müsste reichen, dir genug sicherheit zu geben und nix groß zu verteuern.

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