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"Haftung der ehemaligen Constantia

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9.2.2011 0
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Privatbank" - unter diesem titel ist in den news auf www.verbraucherrecht.at ein höchst interessantes urteil des hg wien eingestellt, das einerseits recht tief in die machenschaften des herrn dr. arco als vorstandsmitglied blicken lässt und andererseits schön über die möglichen folgen von beweisbaren fehlberatungen aufklärt.
inwieweit dieser auffassung auch bei fehlberatungen hinsichtlich konvertierungen oder käufen von fonds und tt gefolgt wird, bleibt abzuwarten.
eine begründung, warum nicht aktien gegen geld rückabgewickelt wurde, fehlt leider.

das urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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