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Blower Door Test - Ein guter Wert sollte jedenfalls nicht über n50=1 (Bei einem Differenzdruck von 50 Pascal wird in einer Stunde die gesamte Luft im Haus ausgetauscht) sein. Die Norm geht zwar höher, aber wie so oft bei Normen sind diese viel zu locker angesetzt. Wenn wirklich grobe Undichtheiten vorliegen, hast du mit dem Test zumindest ein ordentliches Druckmittel die Mängel beheben zu lassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Differenzdruck-Messverfahren |
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mal ganz grundsätzlich: ihr habt mängel beanstandet, die - offenbar anerkannt wurden und nun "zum großteil", daher nicht vollständig und scheinbar auch nicht fachgerecht verbessert wurden. klar, was als nächstes folgt: dokumentation plus mängelrüge, dass noch immer nicht vertragsgemäß geleistet wurde, die firma daher in verzug ist, neben den vertraglichen verzugszinsen die geltendmachung weiterer ansprüche vorbehalten und bis zur vertragsgemäßen lieferung und abnahme auch das geld bei dir bleibt. http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=472 http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=453 http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail&cid=24579 bis zu 6 monaten nach übergabe hat die firma zu beweisen, dass sie vertragsgemäß und mängelfrei erfüllt hat, bei mängeln gilt die vermutung, dass die schon bei übergabe bestanden. auch klar, dass die firma den nachweis der vertragsgemäßen erfüllung - wenn das sinn macht - eben mittels blower-door-test führen darf. auf ihre kosten und als "zuckerl", dass du nicht nach dem 1. verbesserungsversuch (und du musst nur 1 zulassen) nicht eine andere firma genommen hast und der 1. firma als ersatzbeschaffungskosten abgezogen hast... wie immer: das sind verhandlungspositionen und argumente, die höflich, aber bestimmt vorgetragen eine einigung meist erleichtern... |