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kommt drauf an, auf wieviele kinder die studentin in - welcher zeit aufgepasst hat.
nur auf eure tochter oder sonst auch noch für wen? die zuverdienstgrenze sind eben die €10.000.- die sie für den verlust der fbh nicht überschreiten darf - vgl. §5 flag das ist aber nur die halbe wahrheit. §5 abs. 2 asvg regelt die höchstgrenze für sozialversicherungsfreie einkommen - darunter ist man geringfügig beschäftigt. de facto ist jedes einkommen für eine tätigkeit auch zu melden - macht halt ned jeder. vgl. auf www.ris.bka.gv.at - bundesrecht oder http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990083.html also selbst wenn ihr nur 800 gelöhnt habt, aber das z.b. nur im april und mai, ist die geringfügigkeitsgrenze überschritten - das einkommen wäre sozialversicherungspflichtig. wenn die studentin (nur) für euch geringfügig beschäftigt arbeitet, müsstet ihr sie als dienstgeber unfallversichern und sie hätte die chance, sich nach §19a asvg selbst zu versichern. ist die billigste art, an beitragszeiten für die pension zu kommen. eine andere variante wäre der dienstleistungsscheck: http://www.vaeb.at/portal27/portal/vaebportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=62535&p_tabid=5 |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@creator - Erstmal besten Dank :)
Sie war 5 Monate anderwertig tätig (5*750 brutto). Die restlichen 7 Monate hat sie je ca. 250 Euro von uns bekommen (1 Tag pro Woche * 8 Stunden * 10 Euro). d.h. in Summe ca. 6500 EUR FBH ist somit kein Thema ... Sozialversicherung aber offensichtlich sehr wohl, alleine schon durch die 5*750 EUR. Wie sieht es aus wenn sie währendes 5monatigen Praktikums sozialverischert war ... sind dann die restlichen Monate davon ebenfalls betroffen oder spielt das keine Rolle weil sie ja definitiv und der 370 EUR Grenze bleibt ? |
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..wenn's jetzt duch gejobbt hat, schaut's anders aus. - ... ok, die 5 monate sollte sie sozialversichert gewesen sein - wenn's exakt die monate waren (und ned etwa wochen zu ende und beginn eines monats). da kommt's drauf an, wann genau und ob es resttagezählung gab oder nicht. je nachdem spielt's dann eine rolle oder eben nicht (urlaubsansprüche, anteiliges entgelt). das würde ich aber wirklich auch in ihrem sinne mit der arbeiterkammer oder der jeweiligen bezirksstelle der gebietskrankenkasse abklären, da je nach konkretem arbeitsverhältnis unterschiedliche ergebnisse rauskommen.
http://berufsstart.monster.at/14453_de-at_p1.asp |
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@creator - Sie hat beim Land gearbeitet und war sozialversichert.
Ich nehm jetzt vorne und hinten noch zur Sicherheit einen Monat raus. Laut GKK ist alles unter 374 EUR pro Monat in Ordnung, d.h. 5 Monate x 370 kann ich abschreiben. An die 9000 EUR Grenze für die KbH kommt sie sowieso niemals ran. Ist zwar nicht die ganze Summe aber besser als nichts ... und kommt eh wieder ihr zugute :) Besten Dank nochmal ! |