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grundsätzlich mit allendrei, denn denen gehört das Grundstück. Ist die Frage wie die drei zu einander stehen (Geschwister, Ehepartner,..)...
Könnt mir auch vorstellen, dass jene Person mit dem 1/2 Anteil vielleicht die Verhandlungen führt. Fakt ist: am Kaufvertrag müssen alle Besitzer des Grundes unterschreiben. Wie es dazu gekommen ist wird sich ergeben und ist halt abhängig wie die Parteien zueinander stehen. z.B. +Eheleute...wird relativ einfach sein die an einen Tisch zu bekommen +Geschwister...wahrscheinlich auch noch machbar die an einen Tisch zu bekommen +wenig verwante Personen...einzelverhandeln bis unmöglich (hoffentlich ned für dich) lg sheep |
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nachtrag...^ - Hab grad gesehen du möchtest einen Teil haben...wenn kein expliziter Beitzer deines gewünschten Teiles ersichtlich ist (z.B. Unterteilung des Grundstückes in z.B. 50/1, 50/2, 50/3,...) dann ist auch dieses Teil in der Aufteilen 1/2, 1/4 und 1/4 zu verhandeln und meine obige Aussauge zutreffend.
Ansonsten mit der Person, der das Grundstück eben explizit gehört. viel erfolg beim Grunderwerb... lg sheep |
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.Nur zur (theoretischen) Vollständigkeit:
Jeder Miteigentümer kann für sich sein Miteigentum verkaufen. Dazu brauchst die anderen nicht. D.h. du kannst einem Miteigentümer seinen Anteil abkaufen. Dann hast du wie der Vorbesitzer ideeles Miteigentum. Dann kannst du Teilungsklage einbringen und das Miteigentum zwangsweise auflösen lassen. Wie gesagt: ist nur zur Vollständigkeit, wäre die absolute Kampflinie. Offen bliebe dabei, ob du dann von der Lage her den Teil bekommen würdest, den du haben willst. |
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Hallo 9910saan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Frage zu Grundstueckskauf |
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@Karl: danke, das habe ich auch ned gewusst. Aber interessant. Selbst erlebt? oder wie kams zu der Erfahrung? |
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ja, aber nur, wenn es real teilbar ist, - die eigentumsanteile passen und die miteigentümer mit der teilung einverstanden sind. eine teilungsklage würde ich tunlichst vermeiden - die konsequenzen sind ja nicht ohne: voraussetzung für's bauen wäre ja, dass man die teilungsklage bei möglicher realteilung gegen die anderen 2 gewinnt - und das grundstück ned einfach als unteilbar versteigert und der erlös geteilt wurde! na, die 2 werden sich aber freuen, dass sie verloren haben und die teilungsklage zahlen mussten! spätestens, wenn 9910saan den ersten erdbrocken am bagger hat, setzt es eine zivilrechtliche (gericht, ned gemeinde oder bgm!) besitzstörungsklage samt baustopp von den anderen 2 - die vorbringen der 2 müssen dafür ja ned geprüft werden, das erfolgt erst im verfahren... wenn sie vorher keine einwendungen im bauverfahren erheben, was auch eher unwahrscheinlich ist... die kurzvariante: http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:NqaXzGYB08QJ:www.ra-bruckner.at/mediaCache/Die_Teilungsklage_451069.pdf+miteigentum+liegenschaft+teilungsklage&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESidim8OeiHxwfuMZcs0ISpDPOiUMQpNOW2KB-cKMfgGHdt-bAYf1FyEwO83C_Xai-UkrhpV4JdkTBqrkpYCvHG2nXG0fEPCXvJJS0JSlu7Zdxsjjfy4D_j65VMoXynM3R93TDBu&sig=AHIEtbRDS4YYMurNbmhoTKstas5zgDcHUg natürlich mit allen 3 verhandeln...! |