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Hallo Fruzzy! - Tut mir leid, kann dir nicht helfen.
Aber als ich deinen Text gelesen habe, wurde ich sofort an unseren Fenstermonteur erinnert. Das waren auch Vater und Sohn. Drama..... lg |
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nazahl einfach nur den betrag der dir angemessen erscheint, wegen ein paar hunderter wird dich niemand verklagen. |
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tolle Einstellung +ggg+ |
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@fruzzy - Ich hatte ein ähnliches Erlebnis mit meinen Fenstermonteuren.
Beim Erhalt der Rechnung über 2000,- EUR habe ich einen eingeschriebenen Brief hingeschickt in dem ich die geleisteten Arbeiten, die nicht geleisteten Arbeiten und die verursachten Schäden angeführt habe. Zeitgleich habe ich einen mir angemessen erscheinenden Betrag (1000,- obwohl ich zugeben muss dass da auch 2-3 Wut-Hunderter dabei waren) überwiesen. Seither ist das Thema erledigt. Meine Annahme war, dass sich eine kleine Firma nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wird solange du alles nachweisen kannst und ev. nicht ausgeführte Arbeiten durch entsprechende Rechnungen zusätzlich benötigter Handwerker nachweisen kannst. |
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gawan hat's wenigstens zum spätest möglichen zeitpunkt - richtig gemacht... wissen und trotzdem nicht tun macht's ned leichter. also schnapp' dir eine kamera und fotografiere die mängel und dann...eh schon wissen. formrichtig rügen schützt vor klagen und vor allem vor der fälligkeit. zurückbehaltungsrecht, blabla...
was mich stutzig macht: was wollte der am feiertag bei dir? sollte der mann irgendwelche verzugszinsen in seinen agb haben, gelten sie bei verzug auch für dich. meist wollen die irre hohe zinsen... |
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denke - auch das das eher eine halboffizielle geschichte hätten werden sollen. samstag arbeiten, feiertag arbeiten usw. macht die sache eher verdächtig. |
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@siegfried - dass ist eine unterstellung deinerseits.
der tischler ist halt ein ein-mann-betrieb und muss anscheinend auch an samstagen und feiertag arbeiten um seiner arbeit nachzukommen. ich denke auch, dass es zu diesen verschiebungen gekommen ist, weil er hinten und vorne mit der arbeit nicht nachkommt. @gawan: werde es wahrscheinlich wie von dir vorgeschlagen machen. danke. @creator: ich weiß was du in solchen fällen vorschlägst. ist rechlich sicher auch der einzig richtige weg. nur hätte ich dann glaube ich 2/3 der firmen rügen müssen, da man immer was findet. wenn es dir mit deinen firmen nicht so gegangen ist kann ich nur gratulieren. lg fruzzy |
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wennst eh weißt, was sache ist,... ist der zweite schritt natürlich die preisminderung. weißt aber auch. und wennst 2/3 der firmen rügen musst - auch kein problem. das rügen kostet halt immer weniger als das, was man im rahmen der preisminderung wegen verzug und/oder der mängel fordern kann. dann hättest bei 2/3 der firmen satte nachlässe lukriert und wegen zurückbehaltungsrecht viel später zahlen müssen.
wie eh schon bekannt, waren bei mir schlosser, installateur und teilweise elektriker griffe ins klo - und dann gab's halt "satte rabatte". schmerzengeld sozusagen. aber wie immer: das ist mein zugang. du entscheidest für dich. |
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@fruzzy - Mit den formrichtigen Mängelrügen hat creator schon recht, aber da hätte ich auf der Baustelle vor lauter Rügen nix sinnvolles mehr arbeiten können :)
Bei mir wars zeitlich relativ egal ob das Zeug mal einen Monat später kommt als zugesagt oder nicht - und ob die ein Problem beim nächsten oder übernächsten Mal beheben. Und da abzuschätzen wo die Grenze des mir Zumutbaren ist und eine Mängelrüge zu schreiben ist halt oft nicht ganz einfach. Und man ist ja trotz allem versucht ein halbwegs gutes Verhältnis zu den Handwerkern aufrecht zu erhalten. Ich hab mir dann eben in den wenigen wirklich problematischen Fällen damit geholfen die Rechnungssumme anzupassen oder die Bezahlung auf einen Termin nach der Lösung aller Probleme zu verschieben und das hat ausnahmslos funktioniert. Bis zu einer Klagsandrohung oder Ähnlichem ist es nie gekommen - die Firmen wissen eh selbst dass sie Mist gebaut haben und mit Abschlägen rechnen müssen. Aber du würdest auch keinem Kunden automatisch einen geringere Gesamtsumme als ausgemacht in Rechnung stellen - es gibt ja genug die generell alles bezahlen was auf einer offiziellen Rechnung steht :) |
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ergebniss - hi.
habe für 1,5 Wochen einen eingeschrieben Brief an den Tischler geschickt. darin habe ich ihm alle Mängel zusammengefasst und auch auf die Problematik mit den nicht eingehaltenen Montageterminen hingewiesen. weiters habe ich am selben tag 50% der Rechung überwiesen. ich habe ihm im Brief eine Einspruchsfrist von einer Woche gegeben. gestern hat er mich dann angerufen und mich gefragt was dieser lustige Brief soll und wenn wie nicht die volle Rechnung begleichen er die Sache einen Anwalt übergibt. er hat sich immer wieder darauf ausgeredet, dass er keine bessere arbeit machen konnte, da die Schiebetürkästen so schlecht montiert waren. ich habe ihn dann was von "Aufklärungspflicht" erzählt. darauf hin war keine rede mehr vom Rechtsanwalt und er wollte 2/3 der noch offenen summe haben. das war aber für mich indiskutabel. er hat nach weiteren 15min auf 1/3 reduziert. schlussendlich bin ich ihm mit etwas unter 1/3 entgegengekommen, damit diese Sache bereinigt werden konnte. unterm strich kann ich jetzt mit der bezahlten summe leben. ja, nach drei Jahren Bauzeit wird man schon schlauer. aber als nicht Hausbauer wird man selten mit solchen Sachen konfrontiert. man geht ins Geschäft sieht ein Produkt verhandelt vlt. noch den preis uns kauft es. das weiß man in der regele vorher was man hat. lg fruzzy |