|
|
||
Grunderwerbssteuer vs. Grundsteuer - Die Grunderwerbssteuer (einmalig) sind 3,5% vom Kaufpreis (Grundstückswert)
Die Grundsteuer (jährlich) errechnet sich aus dem Einheitswert! http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Grundbesitzabgaben/Grundsteuer/_start.htm |
||
|
||
Danke für die prompte Rückmeldung - habe allerdings auch den folgenden link gefunden, wonach die Grunderwerbssteuer im allgemeinen 3,5% der Bemessungsgrundlage ist, wodurch ich wieder bei meiner ursprünglichen Frage angelangt bin.
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Grunderwerbsteuer/VonwelchemWertBemes_5781/_start.htm |
||
|
||
die grunderwerbsteuer errechnet sich wie gloitom schon geschrieben hat...so stehts auch in deinem link! |
||
|
||
|
||
Die Grunderwerbssteuer ist nur dann fällig, wenn du ein - Grundstück erwirbst, sprich kaufst, das sagt bereits der Name. Wenn du weitere Grundbucheintragungen vornehmen möchtest, fallen nur die Gebühren für die Grundbucheintragung an.
Du kannst, wenn dein Haus gefördert wird, bei Fertigstellung um eine befristete Grundsteuerbefreiung ansuchen. Die Rahmenbedingungen sind aber Land- und Gemeindesache. Nützliche Links: http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210150.html http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991072.html http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Grunderwerbsteuer/ http://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?quelle=HELP&flow=FO&leistung=LA-HP-RL-AntragGrundsteuerbefreiung |
||
|
||
vom einheitswert wird die grunderwerbssteuer nur dann berechnet, wenn man das grundstück im wege einer verlassenschaft oder einer schenkung erwirbt. im falle eines kaufs berechnet sich die grunderwerbssteuer, wie schon alle vorposter geschrieben haben, vom kaufpreis des grundstücks.
die ermittlung der grunderwerbssteuer erfolgt dabei nicht vom einfachen, sondern vom DREI-fachen einheitswert des grundstücks. |
||
|
||
ok, also sind bei einem angenommenen Verkaufspreis von 50.000,- die 3,5% fällig (also 1.750,-).
Wie schaut das aber aus, wenn (2. Option) ein Grundstück mit bereits bestehendem Haus gekauft wird. Wird dann von diesem Verkaufspreis die Steuer berechnet? Angenommen VP 250.000,- ergäbe dann eine Steuer von 8.750,-? Somit hätte ich also eine Steuerersparnis von 7.000,- wenn zuerst das Grundsück gekauft wird und erst dann gebaut wird. Kann man das so sagen? lg samoth |
||
|
||
Hallo samoth, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grunderwerbssteuer |
||
|
||
Das ist richtig. - Man kann es auch als Maßnahme der Wohnbauförderung sehen, dass neu gebaute Häuser mit dieser Regelung quasi gefördert werden.
lg, Chris |
||
|
||
Richtig, deshalb sind Grundstücke mit Hausbestand richtige - Ladenhüter. Ein Grund, warum unsere Ortskerne aussterben und die Zersiedlung voranschreitet. Niemand kauft einen Grund, bezahlt dafür auch noch horrende Steuern und will dann noch die Abrisskosten für das alte Haus bezahlen. |
||
|
||
Ich finde die Regelung auch etwas komisch aber wenn Du einen Grund der 50.000 wert ist mit einem Haus drauf welches abgerissen werden muß um mehr als diese 50.000 abzüglich der Abrisskosten kaufst bist eh selber schuld.
Ansonsten zahlst Du sogar weniger Grunderwerbssteuer als wenn Du nur den Grund kaufst da sie ja vom Kaufpreis berechnet wird. lg, Chris |
||
|
||
Vielen Dank für die vielen Inputs.
Es wird aller Vorraussicht ein unbebautes Grundstück werden. Die 2. Option bezog sich auf den Kauf eines bestehenden Hauses, welches dann auch bewohnt werden sollte und nicht abgerissen. Ich möchte ja keinen finanziellen Selbstmord begehen. P.S. werde euch aber noch mit einigen Fragen mehr löchern *ggg* lg samoth |