|
|
||
jede versicherung ist eine wette... drum ist sie im abgb auch bei den glücksverträgen geregelt. die versicherung ist die bank und wettet gegen dich, dass du über die laufzeit mehr zahlst als sie. auf was du setzt, musst du entscheiden - das kann dir keiner abnehmen. überleg' dir halt, welche risken du selber finanziell wegstecken kannst und was deine möglichkeiten übersteigt. das solltest du aber umfassend tun, ein hauskauf ist mehr als nur ein "haus selbst". da hängen auch viele rechtliche fragen dran, da ist dann evtl. eine rechtsschutzversicherung auch nicht blöd, die wartezeit ist verhandelbar, genauso wie der deckungsumfang (bausteine!). mal zur grundinfo: http://www.arbeiterkammer.at/online/versicherungsvertrag-2648.html http://www.arbeiterkammer.com/online/eigenheimversicherung-22499.html wenn du wirklich nur eine gebäudeversicherung willst, musst du halt abwägen: mit (eher sinnlos)/ohne selbstbehalt, erstes risiko oder folgeschäden, dinge wie indirekter blitzschlag - oder doch keine elektrischen geräte (a la möbel), neuwert oder zeitwert... und vor allem: was sind die deiner meinung nach höchsten risken? wasser, sturm - dann dort höhere deckungssummen einplanen. und vor allem: schauen, welcher versicherer die dich am meisten bedrohenden risiken bestmöglich abdeckt. das beispiel "katastrophenschutz" mit lächerlichen 4000.- deckungssumme ist da eh schon bekannt - hilft im ernstfall ned wirklich. http://www.zurich-connect.at/ http://www.muki.com/ sinnvoll ist die ausklammerung der haushaltsversicherung m.e. nach nicht, weil dann streitereien über den deckungsumfang vorprogrammiert sind. wennst gute nerven hast, ist das kein problem, aber dennoch lästig. wie immer: eine versicherung vergleicht man ned anhand der prämienhöhe, sondern nach dem deckungsumfang und den deckungssummen. |
||
|
||
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Hmmm - Die Vinkulierung steht nur in der Gebäudeversicherung. Praktisch dient die ja nur dazu daß du zB im Brandfall wenn aus deinem Haus als Besicherung des Kredites plötzlich eine wertlose Ruine geworden ist der Kreditgeber gefragt werden muß wie die Entschädigung zu erfolgen hat. Du könntest dich ja mit einer Barablöse nach Brasilien vertschüssen.
Wenn du keinen Einrichtungschutz haben willst fehlen dir fürs Gebäude nur Einbruchschäden und Glasbruch. Beides kann aber natürlich auch Hausbeschädigungen nach sich ziehen. Was Gebäudebestandteil ist führt eigentlich nicht zu allzuvielen Diskussionen und muß vor allem in der Polizze genauer angeführt sein: Haus + Nebengebäude, fixe Bodenbeläge inkl. völlflächig verklebte Teppiche, Malerei+Tapeten, Innentüren, montierte Lampen, Fenster (inkl. Verglasung, halt nur im Elementarschadenfall), alle Installationen inkl. Armaturen und Schalter usw. Laienhaft ausgedrückt das was du nicht zerstörungsfrei aus dem Haus bringst. Naheliegend erscheint mir auch daß eine Heizungsanlage ein Gebäudebestandteil ist aber ein Herd und die Küche zur Einrichtung gehört, auch wenn alle diese Dinge recht viel Demontagearbeit verursachen. Zu beachten ist daß nicht für alle diese Gebäudebestandteile oder Schadenursachen der gleiche Versicherungsumfang gilt, hier muß man vieeeel durchlesen. |
||
|
||
ok, nicht was gebäudebestandteil ist, sondern was wie - gedeckt ist, birgt das diskussionspotenzial - feuchtigkeits- und schmutzschäden bei fenstern und türen zum beispiel. http://www.haushaltsversicherung.biz/Geb%C3%A4udeversicherung http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:Ds9GvSC4xNIJ:www.vc-makler.at/PDF/gebaeude.pdf+Deckungsumfang+Geb%C3%A4udeversicherung&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESitiJKEmG2UQwDp9M0OIRr4yMX7ZiXT-er-kRMTW6FjoA5SId8_0geovtByDO2Se16kGLQ3N8L1pgN_2WytSyucTW7VVHUTe8msiRWH6lppbNVUQ3-ruciVjNjVdH1eYYbCthSY&sig=AHIEtbQgD_uKlU1OGoVvAwwGY6ZVZqrYZA http://www.konsumo.de/news/2041-Geb%C3%A4udeversicherung-Elementarsch%C3%A4den-geh%C3%B6ren-nicht-zum-normalen-Deckungsumfang |
||
|
||
|
||
Danke für die Beiträge!! - somit ist eine Gebäudeversicherung das was ich mir vorstelle. |