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da es keine schenkungssteuer mehr gibt, geht das recht - einfach - per schenkungsvertrag. da müsste auch abgeklärt werden, ob es sonstige pflichtteilsberechtigte personen (ehemann der mutter, geschwister) gibt, die als erbe eine schenkung beeinspruchen können, wenn die mutter die schenkung nicht mind. 2 jahre überlebt und zuwenig für sie überbleibt. evtl. wäre da ein erbverzicht einzuholen, auch ein testament wäre ggf. sinnvoll. am besten mal beim amtstag am bezirksgericht nachfragen, was im speziellen fall wichtig ist. die gebühren für's grundbuch-bg (1,1%) und das grunderwerbssteuer-äquivalent (2% wegen mutter als naher verwandten, sonst 3,5%) vom dreifachen einheitswert wird's geben und ggf. das honorar vom notar. erbverzichte sind vs.: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Grunderwerbsteuer/VonwelchemWertBemes_5781/_start.htm http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Grunderwerbsteuer/_start.htm |