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Dimensionierung der Wasserzähler - Ich habe die Sendung nur am Rande mitbekommen (EXTRA, RTL, 04.04.2011). Es ging hier aber nicht um die Wasserzähler der Wohnungen - die sind zumeist mit QN1,5 dimensioniert - sondern um die der Hausanschlüsse. Diese werden gemäß der bundesweit gültigen "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" dimensioniert. Im Beitrag wurde dahingehend recherchiert, dass die Wasserversorger ihren Ermessensspielraum meist "überreizen" und somit höhere Gebühren fällig wären.
In http://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200901_1866_Sanitaertechnik.pdf steht: "In Anlehnung an EN 806-3, DIN 1988-3 und die Festlegungen des DVGW-Fachausschusses Wasserzähler wird die Dimensionierung auf Basis der Fünf-Minuten-Linie empfohlen. Das heißt: Innerhalb eines Tages darf die Maximalbelastung Qmax bis zu fünf Minuten überschritten werden, und der Volumenstrom darf sich eine Stunde zwischen Qn und Qmax des Wasserzählers bewegen." Es gibt auch schon Urteile zu einer Dimensionsänderung bei Überdimensionierung - siehe http://www.wkdis.de/rechtsnews/bgh-anspruch-auf-austausch-von-wasserzaehlern-gegenueber-einem-wasserversorgungsunternehmen-179276 Bin kein Fachmann in dem Thema, muss mich damit aber auch beschäftigen, weil auf das Wohnobjekt in dem ich eingemietet bin im Jahr gut 1500 Kubikmeter mehr von der Stadt in Rechnung gestellt werden, als die Einzelzähler der Wohnungen in Summe aufweisen, der Eigentümer aber der Ansicht ist die städtischen Kosten vollständig auf die MIeter umzulegen. Die Schleichmengen sind hier die Frage. Viele Grüße Torsten |