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@Baxter - Will hier creator nicht vorgreifen, aber so wie ich die Sachlage einschätze, hat die Fassadenfirma hier gepfuscht, d.h. es ist ein Schaden entstanden und die Firma ist voll schadenersatzpflichtig. (Anders gesehen: hätten sie es so gemacht wie es sein sollte, wären ja auch keine Fensterfaschen vorgesehen gewesen, drum würde ich mich nicht damit abfinden).
Aber wie gesagt, ich nehme an creator kann da noch detaillierter antworten. |
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bejojawo hat es schon angesprochen... niemand ist verpflichtet, etwas abzunehmen, was er nicht bestellt hat. vorschlag ist das eine - annehmen das andere. wenn euch der vorschlag nicht gefällt, dann nehmt ihn nicht an.
die firma hat nun die einmalige (1 versuch) chance, im rahmen der gewährleistung zu verbessern und den auftragsgemäßen zustand herzustellen. inwieweit darüber hinaus noch ein schaden entstanden ist, kann ich da nicht rauslesen. gäbe es einen, müsste die firma auch den natürlich ersetzen. die grundfrage aber ist: was genau wurde bestellt und kann das ziel noch (die wirstschaftlich sinnvoller weise ist erst bei enormer finanzieller belastung relevant) realisiert werden? so, wie es geschlidert wurde, ist das mit neuem oberputz möglich und sind die faschen nicht geeignet, einen dem ursprünglich geschuldeten ergebnis gleichwertigen ersatz darzustellen. natürlich sind billige fensterfaschen, die einfach draufgepickt werden, für die firma simpler. klar, dass die das so anbietet - und wenn ihr dem zustimmt, ist die firma mit blauem auge billig davongekommen. ich denke, es müsste problemlos möglich sein, den oberputz im bereich der fenster dem rest anzupassen. wenn nicht, habt ihr eben einen preisminderungsanspruch - oder ihr treibt im rahmen der ersatzvornahme eine firma auf, die das - entgegen der anderen firma - kann. dann dürft ihr die mehrkosten der ersten firma verrechnen. weil wir gerade beim geld sind: da ihr wohl nicht abgenommen und noch nicht bezahlt habt, wird es für die firma auch insofern unlustig, als sie in verzug ist und damit die in ihren agb geltenden verzugszinsen auch für sie gelten. sprich verzugszinsen abziehen, auch wenn das ergebnis irgendwann mal passt. passt es nicht - entweder ersatzvornahme oder eben preisminderung. spätestens jetzt ist aber penibles dokumentieren pflicht. |
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vielen Dank - für eure bisherigen Antworten. Ich habe den Vorschlag abgelehnt. Neben den Fensterbänken wurden ja auch die Dämmplatten im Bereich der Fenster (Kreuzfugen) falsch verklebt, so dass hier jetzt noch eine Diagonalbewehrung erforderlich ist. Die ARbeiten laufen über einen GU, dessen Leistungen wir noch nicht abgenommen haben und auch die Schlussrechnung noch offen ist (Fälligkeit wurde bereits ausgesetzt). lg Bax |
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