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das mit der unterschrift ging aber zackig... vorher hast noch gefragt...
daraus schließe ich, dass das noch keine woche her ist. dann kannst du versuchen, schriftlich (eingeschrieben!) vom vertrag zurückzutreten. rechtsgrundlage sind §3 und §3a konsumentenschutzgesetz. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 http://www.arbeiterkammer.at/online/ruecktrittsrecht-2341.html?mode=711&STARTJAHR=2008 da §3 kschg sehr streng ist, wäre wohl §3a kschg sinnvoller. da aber keiner hier weiß, welchen zettel du unter welchen umständen und mit welchem inhalt unterschrieben hast, musst du schon selber rauslesen, was auf dich zutrifft... ggf. kannst du dich auch an den vki wenden, vielleicht helfen dir die ja weiter. http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598 musterbriefe für den rücktritt gibt's auf verbraucherrecht.at |
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