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wer muss was bezahlen?

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  •  tirol
21.4.2011
3 Antworten 3
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wir haben zu 2 ein grundstück gekauft - also 1 bauparzelle in 2 aufteilen lassen für ein doppelhaus.
der nachbar neben uns hat eine ca. 2m breite staudenreihe auf "unserem" grundstück vor ca. 10 jahren geplanzt.
jetzt ist es so dass wir ja den platz von den 2m und ca. 1m vor den stauden haben möchten emoji.
von den staden zum jetzigen ebenen fleck sind ca. 1,5m niveauunterschied.
es befinden sich auch etliche baumwurzeln uneter der erde. die baüme haben sie entsorgt aber die wurzeln und die stauden nicht.
wer muss dies jetzt machen? bzw. bezahlen?

oben ist dann nachbars terasse u. garten. es wird da dann sicherlich eine mauer o.ä. gebaraucht wer zahlt dann die?

vielen lieben dank für eure antworten.

  •  creator
  •   Gold-Award
21.4.2011  (#1)
was wirde vereinbart und wem gehört jetzt was? - der sachverhalt ist ungenau. wurde real geteilt oder seid ihr immer noch miteigentümer? und warum durfte der "nachbar" vor 10 jahren was, was er jetzt nimmer dürfte? welche bäume wurden warum entsorgt und was haben die mit den stauden zu tun?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
21.4.2011  (#2)
@tirol - "...es wird dann sicherlich eine Mauer oä. gerbaucht..." - versteh ich richtig: DU "brauchst" (wilsst) eine Mauer, damit dir der höher gelegene Nachbar nicht ständig zuschaut??? Wenn ja, dann wirst du wohl auf deine Kosten auf deinem Grundstück eine Mauer errichten müssen.

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  •  tirol
21.4.2011  (#3)
hy creator u karl10 - ihr habt recht ich hab es etwas unverständlich ausgedrückt.
wir zwei möchten bauen und der nachbar neben uns wäre gemeint - also 3 beteiligte.
die bäume wurden entsorgt weil sie eben auf dem unbebauten grundstück standen (das wir beide kauften) und den bau beeinträchtigt hätten. wir haben das grundstück von dessen schwester abgekauft und für diese war das anscheinend kein problem dass bäume und stauden auf dem grundstück standen. daduch wurde natürlich das hrundstück von dem gemeinten nachbarn größer.

lg.als sichtschutz sehen wir die mauer nicht. die wäre ja nur 1,5m - so hakt dass das obenligende grundstück nicht zu unserm doppelhaus abbricht.

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Hallo tirol,
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