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Hallo - Wir haben zwar ein Pultdach, aber bei unserer Bauverhandlung hat es geheißen dass wir nur dann eine dachbodentreppe brauchen wenn der Dachboden begehbar ist. Bei uns ist das bei einer Höhe von ca. 95cm nicht der Fall. Also nicht die m² sondern die Raumhöhe war bei uns entscheidend.
Wir wollten übrigens auch, wenn irgendmöglich keine Verbindung zum Dachboden wegen der Kältebrücke. |
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interessant - das macht natürlich Sinn, habt ihr auch in NÖ gebaut?
LG |
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Hallo - unser Spitzboden war zu anfang auch als nicht-begehbar geplant, die Dachbodentreppe brauchten wir weil da oben ein Putztürl vom Rauchfang war. jetzt sind wir foh dass wir da 70m² haben wo wir sachen lagern können, die man aber eh besser wegschmeissen sollte. lg johannes |
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Selber Fall - bei uns, auch in NÖ. Ebenfalls Walmdach mit kleinem Spitzboden, obs ein Passivhaus wird wissen wir noch nicht, haben noch keine EKZ berechnen lassen. Wollen auch die oberste Geschoßdecke ohne Unterbrechung dämmen, d.h. keine Dachbodentreppe. Das ist möglich, wenn man keinen Kamin hat, wo der Rauchfangkehrer einen Zugang haben muss. Allerdings muss sich die Feuerwehr im Brandfall Zugang verschaffen können. Das kann aber auch durch ein Fenster im Dach geschehen, welches, wie du geschrieben hast, von außen verschließbar ist. Wir werden den Zugang außerdem benötigen, wenn wir ein PV-Anlage nachrüsten lassen (wird jetzt schon vorbereitet).
Also: Türl von außen ist möglich, wenn man keinen Kamin hat (brauchst im Passivhaus eh nicht). So wurden wir zumindest informiert. Eingereicht haben wir noch nicht, würd mich interessieren, was bei euch rausgekommen ist. lg |
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@TW4010 - an den nicht vorgesehenen Kamin als "Schlagwort" habe ich noch gar nicht gedacht. Werde es am Montag auf der Gemeinde damit versuchen plus der Zusicherung ein Dachfenster zu machen...:)
Werde dann berichten.... lg |
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chris07 - ja, wir bauen auch in NÖ. |
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auch in NÖ..."kalter" Dachboden,wir haben eine Einstiegsluke von außen, weil wir die Speicherfläche nutzen wollen. Kaminrohr ist außen, also braucht kein Rauchfangkehrer rein.
Eine diesbezügliche Auflage habe ich unter den teils recht skurrilen über 60 Auflagen, die unsere Gemeinde uns gegeben hat, übrigens nicht gefunden. Dem Herrn Bauamtsoberdirektor war auch egal, ob wir ein Türl oder ein Fenster machen. |
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@chris07 - Vorerst was Grundsätzliches:
Du hast offensichtlich in deinem Bescheid eine Auflage. Wenn die rechtskräftig ist, dann gilt sie. Ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig, dann solltest du berufen. Ein Gespräch oder sonst was können eine Bescheidauflage nicht außer Kraft setzen. Zur Sache selbst: Es geht um den § 41 NÖ Bautechnikverordnung. Der Abs. 3 ist allerdings so zu interpretieren, dass nur BEGEHBARE Dachbodenresträume mit mehr als 5m² ZUGÄNGLICH sein müssen. D.h. mit anderen Worten: Alles, was nicht begehbar ist (z.B. weil zu niederig) und wo es keine Leitungen mit Wartungsaufwand gibt, braucht keine Zugänglichkeit. Auch eine bloße Einsehbarkeit ist von dieser Bestimmung des Baurechtes nicht gefordert. Es hängt also davon ab, ob der Spitzboden "begehbar" ist. Wenn nicht, dann erscheint mir die Auflage deiner Gemeinde gesetzlich nicht gedeckt. Dann solltest du aber berufen, um die Auflage wegzubekommen (wenn der Bescheid nicht schon rechtskräftig ist - ansonsten hast du Pech gehabt). |
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@TW4010 - Bei uns ist rausgekommen: Ein von außen verschließbares Dachfenster reicht! Also keine Dachbodentreppe!
LG |
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super - dann werden wir es wohl auch so machen
darf ich fragen mit wem ihr baut? wer für euch geplant hat? wir sind grad fieberhaft auf der suche. danke für info! lg |
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