Der eine oder andere kennt ja sicherlich die NÖ Baurechtsaktion (Grund wird zuerst durch Land NÖ angekauft und zunächst an den Häuslbauer verpachtet ... spart mal Eigenmittel).
Die offiz. Infos von der Homepage sind mir bekannt, aber ein paar Details noch offen:
Sehe ich das richtig dass prinzipiell JEDER Grund dafür in Frage kommt (natürlich sofern Größe/Preis/Lage etc. erfüllt)?
Also wenn man irgendwo eine passende Baulücke findet die evtl. schon seit Jahrzehnten einer Privatperson gehört, dann wäre diese genauso Baurechts-Aktions-fähig, oder?
Der einzige Nachteil für den Verkäufer wäre, dass er aufgrund der aufwendigeren Abwicklung länger auf sein Geld wartet als bei einem normalen Kauf (wo er das Geld ja in wenigen Wochen haben könnte)?
Gibt es erfahrungswerte wie lange der Verkäufer auf das Geld warten muß? Dass die Abwicklung der Baurechtsaktion (=bis man zu Bauen beginnen kann) länger als ein Jahr dauern kann ist mir bekannt, aber das ja auch deswegen weil aufgrund der Pacht da mehrmals Verträge und Grundbuchseintragungen gemacht werden müssen. Ich nehme mal an, dass der Verkäufer ja schon irgendwo früher sein Geld bekommt. Nur wann?
Und sehe ich das richtig, dass man auf diesem Grund dann nur ein Haus bauen darf dass förderungswürdig ist? Also z.B. eine Gas-Heizung wäre somit faktisch ein no-go?
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