|
|
||
Mein Installateur (VB) ist letzten Sommer in Konkurs gegangen. Die Arbeiten waren zu 99% fertig, aber die Gewährleistung ist damit dahin.
Soweit es schriftliche Aufzeichnungen über die Arbeiten gibt, wird der Masseverwalter versuchen, dir in Rechnung zu stellen, was geleistet und geliefert wurde. Du kannst zumindest versuchen, ob du Auslegungs- oder Berechnungsunterlagen für dein Haus bekommst. Bei meinem Installateur war leider nichts da... Laut salzi soll die Firma ja geschlossen werden, also wirst du dir eine Neue suchen müssen. Ach ja, die Förderungsansuchen habe ich noch vom Masseverwalter unterschreiben lassen. Hoffe, geholfen zu haben. scno |
||
|
||
wenn ich das richtig lese, hast du nur einen mündlichen, - aber keinen schriftlichen vertrag. grundsätzlich ist der mündliche vertrag auch gültig, nur kann da niemand sicher sagen, was vertragsinhalt ist... noch dazu sind verträge über wohnungsverbesserung nach §26d kschg schriftlich zu errichten http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 trifft das auf dich zu? inwieweit der - wenn es überhaupt ein konkurs und ned nur ein insolvenzverfahren bzw. ausgleich ist - masseverwalter bei einem finanzschwachen unternehmen überlauert, wo überall offiziell gearbeitet wurde und was das alles in anbetracht des verzugs und der mehrkosten für ersatzbeschaffung überhaupt wert ist, ist - wie der rücktritt nach önorm b2110 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 - auch so eine sache... ich würde dir raten, mal alles zu fotografieren und den status quo zumindest von einem ersatzunternehmen begutachten zu lassen, ob das, was du als gut befindest, auch wirklich mängelfrei und - mit gewährleistung durch das ersatzunternehmen - im sinnde des §27a kschg brauchbar ist und welchen wert das geleistete wirklich hat. nur das kann ja gefordert werden, abzüglich verzug und mehraufwand durch ersatzbeschaffung. wenn die dinge trennbar sind, kannst auch erklären, dass du rückabwickeln willst - sprich das geleistete unter forderungsverzicht wieder auszubauen ist. kommt halt drauf an, wie brauchbar das alles ist und zu welchem grad fertiggestellt wurde. klingt eher nach anfang. da seitens der firma nicht mehr geleistet wird, ist auch der vertrag mit dem datum der insolvenz/des konkursverfahrens aufzulösen. was in deinem fall am sinnvollsten ist, kann dir der vki oder betreffend ersatzvornahme die wirtschaftskammer/innung sagen. http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2 |
||
|
||
Erstmals vielen Dank für die Infos! - Creator: Also das Konkursverfahren wurde laut Ediktsdatei definitv eröffnet. Trennbar sind die erbrachten Leistungen auch nicht, da es sich um eine verlegte FBH FBH [Fußbodenheizung] sowie die Sanitärrohinstallation handelt. Die Schnittstelle für ein Ersatzunternhemen an und für sich ganz brauchbar. Ich werde die Sache also von einem Ersatzuntenehmen begutachten und schätzen lassen, um bei Forderungen durch den Masseverwalter handfeste Argumente vorliegen zu haben. Mal sehen, ob ich rasch einen Ersatz finde. Ein Problem ergibt sich vermutlich bei der Gewährleistungsfrage der erbrachten Leistungen, die wird das Ersatzunternerhmen vermutlich ja nicht übernehmen.
Na ja, soll nichts Schlimmeres passieren..... |
||
|
||
|
||
die gewährleistung sehe ich problemlos - da bei ersatzbeschaffung der übernehmende installateur im rahmen seiner eigenen warnpflicht als werkunternehmer (§1168a abgb http://www.jusline.at/1168a_ABGB.html und damit de facto der gratis-schätzung des geleisteten) eh sagen muss, ob das, was er da vorfindet, brauchbar ist, kann es - wenn brauchbar ausbaufähig - bei der gewährleistung über den gesamtauftrag auch keine probleme geben. sollte der ersatz-installateur teurer kommen, kannst du mit dem insolvenz-installateur als konkursforderung gegenrechnen (solltest du was gezahlt haben, was den wert des geleisteten übersteigt). ansonsten kannst das eh vergessen. schlimmstenfalls ist alles unbrauchbar und der insolvente installateur muss halt das alles zug um zug mit dem ggf. schon gezahlten zurücknehmen, kann er das nicht oder dereliquirt er das, kannst du das verwerten... eher unwahrscheinlich. trennbar: na ja, jedes einzelne röhrl kannst schon trennen, de facto auch die gesamte fbh wieder rausreißen. das wäre erst unwirtschaftlich und dadurch unmöglich, wenn z.b. der estrich auch schon draufliegt. was würdest du sonst bei einem wasserrohrbruch machen...? |