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Zeichnung Lageplan - Dort wo rechts der Pfeil ist, ist der Eingang ins Haus. Hab gerade nachgeschaut, wenn wir nur ein Carport machen, müssen wir die 5 m NICHT einhalten, nur wenn man eine Garage baut. Die brauchen wir aber zumindest für unser eigenes Auto, Fahrrad, Buggy u. Co. Das Fa.-KFZ darf ruhig im Freien stehen (Carport). Bzgl. Altbaumbestand noch ein Nachtrag: der Baum ganz vorne an der Straßenfront kann auch weg, der ist wahrscheinlich eh nimmer erhaltenswert. Wir haben schon überlegt, ob wir das Carport quer zur Strasse, also genau entlang der Strasse, machen sollen. So gleich praktisch zum Zufahren. Aber wie wirkt das? 5m Bauflucht, dann Garage, Carport an der Strasse quer, ... hm. Aja, noch die Maße: Grundlänge 56m, Breite 16 m, Hausbreite (außen ca. 8,20m), Abstand Grundgrenze links ca. 3,20 m, rechts ca. 4,5 m). Dh Abstand vorne 5 m, dann Garagenlänge (7 m od. was ist üblich? Fahrrad,Buggy und KIWA sollten noch hinter dem Auto Platz haben). Dann sind wir schon auf 12 m wo cirka die Rückwand von der Garage wäre. Rechts vor der Terrasse (neben bzw. vor dem Schuppen) wäre mal ein Biotop nett, also dort wollen wir nichts hinbauen u. uns schon gar nicht die Ausicht in den Südgarten verstellen. |
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..Wenn die Garage an die seitliche Grundgrenze (seitlicher Bauwich)kommen sollte, dann aufpassen: das geht nur auf der Seite des bereits bestehenden Schuppens. Auf beiden Seiten darf der seitliche Bauwich nicht mit Nebengebäuden bebaut werden! |
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hi,
mir fällt nur auf, dass ihr sehr weit von der strasse zur haustür habt (einkaufen reintragen usw) und das evtl im regen gehen müsst... hinterm haus bleibt euch dann auch relativ wenig garten übrig... |
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Hallo mirli, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Anordnung Haus, Garage, Carport |
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Na toll. - @Karl10:
Danke für Deine Info!!! Genau das wollen wir nicht. Der Schuppen ist vorläufig die Bauhütte und bis die Garage steht, das Quartier für KIWA, Buggy, Fahrräder. Kann man sich beim Einreichen verpflichten, dass der Schuppen dann binnen einer best. Zeit weggerissen wird? Geht's dann durch? Was ist, wenn der Schuppen (das ist so ein Metallding, wie früher oft die Garagen waren, aber nur mit Tor, also kein Tor!) im jetzigen Lageplan gar nicht eingezeichnet ist? Der Vorbesitzer hat diesen Schuppen aufgestellt. Oder ist es besser, wenn wir die Garge erst später einreichen? Man hört nämlich immer, nein alles gleich einreichen. Wie gehen wir am Besten vor? Oder was ist, wenn wir an der Grundstücksgrenze das Carport machen würden u. daran anschließend die Garage, dann wärs ok? Braucht man fürs Carport auch eine Feuermauer? Wir überlegen grade: Carport mit Gabionen abgrenzen Richtung Nachbar, dann daneben die Garage. Obs optisch ein Highlight ist, überleg ich grad. Mitten drinnen die Garage, ... Noch eine Frage: wie funktioniert dann die allgemeine Verhüttelung hier am Land? Die Leute stellen ein Carport auf, eine Garage, wo anders am Grund eine Gartenhütte für Gartengeräte, dann vielleicht noch ein Kinderspielhaus. Und alles an einer anderen Grundgrenze u. Ecke. Nach dem Motto, "wo kein Kläger, ..."? @atma: Ja, der lange Weg zum Haus ist absolut ein Thema. Fakt ist halt, dass wir einen Südgarten haben, den wir nützen wollen. Im Norden wollte mein Mann vorher noch weiter nach hinten rücken, finde ich aber nicht sinnvoll - Nordgarten kann im Sommer sehr angenehm sein, daher konnte ich ihn auch schon mal v.d. Nordterrasse überzeugen. Abgesehen davon wird der Nordgarten der Hausgarten (Gemüse, Wäsche trocknen etc). Ich würde eh gern noch ein Stückerl vor - oder eine Zufahrt weiter nach hinten machen. Ihr seht schon, ich komme auf keinen grünen Zweig. Erfahrungsberichte willkommen . |
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Hi,
weiß ja nicht wie oft´s bei euch im Winter schneit, aber wennst eine Zufahrt weiter nach hinten machst hast halt im Winter relativ viel zu tun um den Weg schnee,- bzw. eisfrei zu halten. lg tom |