« Hausbau-, Sanierung  |

Abstand zum Nachbargrundstück

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  xalarator
15.8.2011
3 Antworten 3
3
Hi Leute,

hätte noch eine Frage:
Und zwar geht es um den Abstand zum Nachbargrundstück... Da wir ein schmales Grundstück haben (15 Meter), haben wir unser Haus für 9 Meter Breite ausgelegt (Aussenwände 25er Ziegel + 20cm VWS). An was ich überhaupt nicht gedacht habe: Wir planen ein Pultdach und dieses steht ja auch teilweise seitlich über die Aussenwände drüber... zählt das mit? Oder wird der Abstand wirklich bis zur Wand gemessen?

Da wir im Burgenland bauen, habe ich mir die Bauordnung fürs Burgenland angesehen, finde aber keine definitive Aussage... hat jemand damit Erfahrung? Bebauungsplan gibts für unser Grundstück keinen...

PS: Falls der seitliche Dachvorsprung mitzählt, was würdet ihr dann tun? Das ganze Haus schmäler machen find ich nicht so toll... was haltet ihr davon den Dachvorsprung seitlich einfach wegzulassen beim Pultdach? Spricht da was dagegen? Wir haben seitlich kein einziges Fenster! Habe schon paar mal Pultdächer gesehen, wo sogar die seitlichen Aussenwände 30,40cm höher sind als das Dach selber und das pultdach null überstand hat somit....

Danke,

  •  Raini
15.8.2011  (#1)
Ob ein Bebauungsplan für dein Grundstück vorliegt, erfährst du auf deinem Gemeindeamt oder bei der Baupolizei.
Ein Bebauungsplan kann andere Regelungen, als die allgemein gesetzlichen vorschreiben. Zum Beispiel kann die Bebauungsgrenze auch durch eine Baufluchtlinie, oder eine Bau(grenz)linie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen, wie Sockel, Vordächer, Freitreppen oder Rampen, nicht überschritten werden darf.

in Burgenland ist dann noch der Abstand Bau zur Grundgrenze seitlich und hinten die 1/2 Gebäudehöhe minus 1m, gemessen an der, der Grenze zugewandten Wand, aber mind. 3m einzuhalten.

Kurz gesagt. Die Grenzen gelten von der fertigen Hausmauer inkl. Dämmung. Vordach ist eine geringfügige Ausnahme

1
  •  riedl
15.8.2011  (#2)
Schau zur Gemeinde, ist auch mein Tipp. Die nehmen sich da sicherlich ein paar Minuten Zeit und besprechen mit dir, was du tun darfst und was nicht.

Man erspart sich viel Ärger bei der Planung wenn man sich im vorhinein absichert und auf dem Amt ist man eher gerne gesehen, weil informierte Bürger im nachhinein weniger Arbeit machen, wenn die Pläne passen. So hab ich es jedenfalls im O-Ton von "meinem" zuständigen Bauamtsleiter gehört.

Die 3 Meter sind nicht immer gültig. Bei uns sind es Links 3 Meter und Rechts 5 Meter laut Bebauungsplan.

1
  •  Raini
15.8.2011  (#3)
OIB-Richtlinien - außerdem bezieht sich die bauordnung oft auf die OIB-Richtlinie
http://www.oib.or.at/

schau dort unter brandschutz OIB-Richtlinie 2, Pkt.4 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauteile.
http://www.oib.or.at/RL2_250407.pdf

aber wie riedl schon sagt 100%-ige sicherheit gibt dir die gemeinde

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bad einrichten - Programm