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Ob ein Bebauungsplan für dein Grundstück vorliegt, erfährst du auf deinem Gemeindeamt oder bei der Baupolizei.
Ein Bebauungsplan kann andere Regelungen, als die allgemein gesetzlichen vorschreiben. Zum Beispiel kann die Bebauungsgrenze auch durch eine Baufluchtlinie, oder eine Bau(grenz)linie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen, wie Sockel, Vordächer, Freitreppen oder Rampen, nicht überschritten werden darf. in Burgenland ist dann noch der Abstand Bau zur Grundgrenze seitlich und hinten die 1/2 Gebäudehöhe minus 1m, gemessen an der, der Grenze zugewandten Wand, aber mind. 3m einzuhalten. Kurz gesagt. Die Grenzen gelten von der fertigen Hausmauer inkl. Dämmung. Vordach ist eine geringfügige Ausnahme |
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Schau zur Gemeinde, ist auch mein Tipp. Die nehmen sich da sicherlich ein paar Minuten Zeit und besprechen mit dir, was du tun darfst und was nicht.
Man erspart sich viel Ärger bei der Planung wenn man sich im vorhinein absichert und auf dem Amt ist man eher gerne gesehen, weil informierte Bürger im nachhinein weniger Arbeit machen, wenn die Pläne passen. So hab ich es jedenfalls im O-Ton von "meinem" zuständigen Bauamtsleiter gehört. Die 3 Meter sind nicht immer gültig. Bei uns sind es Links 3 Meter und Rechts 5 Meter laut Bebauungsplan. |
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OIB-Richtlinien - außerdem bezieht sich die bauordnung oft auf die OIB-Richtlinie
http://www.oib.or.at/ schau dort unter brandschutz OIB-Richtlinie 2, Pkt.4 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauteile. http://www.oib.or.at/RL2_250407.pdf aber wie riedl schon sagt 100%-ige sicherheit gibt dir die gemeinde |
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