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Interpretation Bauvorschriften

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  •  sportfreund
25.8.2011 1
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Wie ist diese Bauvorschrift genau zu interpretieren? Es geht um die 4,5m. von wo im Schnitt Messe ich diese genau?

Gebäudehöhen
Im gesamten Planungsgebiet dürfen talseitig max. 2 Geschosse in Erscheinung treten. Die Gesamtgeschosszahl besteht aus den in Erscheinung tretenden Voll- und Kellergeschossen. Das Kellergeschoß ist nur dann nicht zur Gesamtgeschosszahl hinzu zu rechnen, wenn allseitig weniger als 1,5m in Erscheinung treten. Etwaige Einschnitte für einzelne Kellertüren bzw. Garagentore bleiben unberücksichtigt. Für die bergseitig erschlossenen Parzellen wird zusätzlich folgendes festgelegt:
Die max. zulässige Gebäudehöhe im Bereich der bergseitig erschlossenen Parzellen wird durch max. 1 zulässiges Vollgeschoss sowie zusätzlich durch die bergseitige Fassadenhöhe (Schnittlinie der Oberflächen von Außenwand und Dachdeckung bezogen auf das Niveau der bergseitig angrenzenden Straße, in der Mitte der Schnittlinie des Baugrundstückes mit der angrenzenden öff. Verkehrsfläche) mit max. 4,5m festgelegt.

  •  Karl10
  •   Silber-Award
25.8.2011  (#1)
.das, was du wissen willst, steht genau beschrieben im Klammerausdruck:

zitat..
"... Fassadenhöhe (Schnittlinie der Oberflächen von Außenwand und Dachdeckung bezogen auf das Niveau der bergseitig angrenzenden Straße, in der Mitte der Schnittlinie des Baugrundstückes mit der angrenzenden öff. Verkehrsfläche)..."


Das sind sehr genaue Angaben, wo und wie zu messen ist. Mehr kann dazu nicht gesagt werden.

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