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OÖ: Gartenhütte oder Kleingarage

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.9. - 9.9.2011
8 Antworten 8
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Hallo,

ich möchte (wie in einem anderen Thread angekündigt) eine Gartenhütte aufstellen.
Das Gebäude soll 32m² groß sein.

Laut Gemeinde ist es aufgrund der OÖ Bauordnung nicht erlaubt so eine Gartenhütte in der Größe in den Vorgarten zu stellen (das ist aber der sinnloseste Teil meines Gartens, also würde die dort optimal hinpassen).

Wie sieht es mit einer "Kleinegarage" aus ?

Welche Vorschriften gibts da bzgl. Abstand zum Nachbarn und zur Straße ? Muss es eine mit einem KFZ befahrbare Zufahrt geben ?

Oder gibt es irgendeine andere Alternative (könnte mans z.B. als zusätzlichen Wohnraum einreichen) ?

lG
Gawan

  •  goaspeda
6.9.2011  (#1)
Schau mal hier nachhttp://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetfaq/InternetFAQFrageBearbeiten.jsp?cmdCancel=cmdCancel

Zu Garage:
http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetfaq/InternetFAQFrageSuchenListe.jsp?ThemaDropdown=27&rbArea=both&searchValue=garage&rbApproach=anyword&cmdOk=Recherche+starten

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#2)
@goaspeda - Da war ich schon, aber ich bin kein Jusstudent ...

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  •  mopa
7.9.2011  (#3)
kompliziert - das Bautechnikgesetz sagt:
"§ 6
Ausnahmen von den Vorschriften betreffend Abstände und Vorgärten
3a.unter den Voraussetzungen der Z. 3 mit Schutzdächern versehene Abstellplätze und Nebengebäude zum Abstellen von Fahrrädern; 4.Glashäuser, Garten-und Gerätehütten sowie ähnliche Nebengebäude mit einer im Seitenabstand gelegenen bebauten Fläche bis zu 12 m²;"

>>heißt für mich, die Begrenzung auf 12m² gilt nur, falls du weiter als 3m an die Grenze heranrückst. Das Gebäude als Garage zu widmen geht auch nicht, da du sie ja nicht als Garage verwendest und dadurch die Widmungskonformität verletzt.
Ich würde mir mit dem SV vom Bezirksbauamt einen Termin ausmachen und die Möglichkeiten, gemeinsam mit eurem Bauamtsleiter, diskutieren.
Aus sicherer Quelle weiß ich, dass für nächstes Jahr eine Gesetzesänderung diesbezüglich geplant ist.



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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#4)
@mopa - Mein Problem sind nicht die Seitenabstände, sondern die Tatsache dass ich NICHTS in den Vorgarten stellen darf.

Und da suche ich jetzt nach einer Möglichkeit, z.B. Kleingarage oder so... :)


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
7.9.2011  (#5)
.ist eine "Kleingarage oder so" NICHTS???

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  •  luckycraft
8.9.2011  (#6)
Servus! - Wohne auch in OÖ und bei mir steht eine 30m² Gartenhütte am Grundstück! Ging ohne Probleme, kommt wahrscheinlich auf die Gemeinde an!

lg

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  •  kech
9.9.2011  (#7)
Gawan - Garage ist keine so gute Idee, weil du dann wahrscheinlich auch einen Stellplatz davor brauchst. Was genau meinst du mit "Kleingarage"?
Soviel ich weiß, sind die 12 qm im Vorgarten die absolute Obergrenze. Die Vorschriften im Bebauungsplan sind jedenfalls zwingend. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, gelten die Gesetze (BauOrdnung 1994 und Bautechnikgesetz 1994).
Wahrscheinlich musst du dich damit abfinden, im Vorgarten nichts zu bauen.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.9.2011  (#8)
@kech - Ich kann mir laut Auskunft der Gemeinde entweder ein Carport bauen (bis 50m²) - auch im Vorgarten oder ich frage einfach nicht und baue was ich mag, dem Nachbarn ists egal und die Gemeinde kontrolliert sowas ohnehin nicht.

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