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Differenz Angebot - Rechnung

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  •  Mi/Li
11.9.2011 1
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Hallo,

gibt es einen rechtlich festgelegten Wert um wie viel sich eine Rechnung vom Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung unterscheiden darf?

Danke!

  •  creator
  •   Gold-Award
11.9.2011  (#1)
§5 kschG - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

de facto darf der kv nicht überschritten werden - ansonsten wäre §6 abs. 3 über versteckte klauseln (wie "nach bedarf" - "auf regis") anzuwenden, da ein unternehmer im rahmen der vorvertraglichen aufklärungspflichten ein sinnvolles, nachprüfbares und wahres angebot legen muss, da er als sachverständig gilt.
er darf also die vorausgesagten kosten nicht überschreiten, außer er wird an der ausführung lt. anbot durch den kunden rechtswidrig daran gehindert.

nach unten gibt's wenig grenzen - da eine leistung auch vollkommen nutzlos sein kann, de facto sind oft auch weit übersteigende schäden durch z.b. abbruchbescheide oder sanierungskosten schadenersatzrechtlich geltend zu machen - meist bringt das wenig, weil sich die schuldigen in den konkurs flüchten.

verzugszinsen, gewährleistungsansrüche und mangelfolgeschäden können die leistung ebenfalls wertlos machen.

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