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Eigentümergemeinschaft auflösen

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  •  JEGA
26.10. - 30.10.2011
3 Antworten 3
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Guten Abend alle zusammen

Ein Beispiel

Eine Wohnanlage mit 13Eigentümern. 8 sind im Neubau und 5 im Altbau, Die Wohnanlage ist eine Eigentümergemeinschaft mit einem Hausverwalter. Kann man die Eigentümergemeinschaft auflösen das Haus A mit Haus B nichts mehr zu tun hat (Betriebskosten Instandhaltungen etc. jedes Haus gesondert und Hausverwaltung gesondert). Müssen da alle Eigentümer dafür sein oder genügt wenn von Haus A alle dafür sind, sich vom Haus B zu trennen. Gibt es da eine Rechtssprechung?

  •  Benji
  •   Gold-Award
27.10.2011  (#1)
man muss nicht unbedingt auflösen, man kann auch (zumindest bei den Betriebskosten) individuelle Aufteilungen durchführen, um mehr "Gerechtigkeit" zu erreichen. (ich nehme an darum gehts dir). Soweit ich weiß gibs im WEG keine Richtlinien wie BK aufgeteilt werden müssen (ich hab mal BK-Abrechnungen für WEG programmiert)
Bei IH könnte es schon anders aussehen. Ansonsten ist das schon bürokratisch aufwändig, da eine EG ja als kleine "Firma" gilt (eigene Steuernummer, eigene Buchhaltung, UVA, ...) und ihr eine zweite Firma "gründen" müsstet.


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  •  creator
  •   Gold-Award
28.10.2011  (#2)
geht's nur um das kostenteilen oder steckt da mehr dahinter? - lustig wird's dann bei den reparaturfonds oder den gemeinschaftsflächen... erst mal checken, ob man die liegenschaftsanteile überhaupt so teilen und alleine belassen kann...

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  •  fricki
  •   Silber-Award
30.10.2011  (#3)
wir - hatten das damals so bei unserer ETW ... zwei Bauten nebeneinander, gemeinsam genutzte Flächen (Parkplatz,...)

Die beiden Häuser wurden getrennt abgerechnet, die Parkplätze waren gemeinsam geführt. Ging problemlos.

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